Der Online-Artikel «Bankgeheimnis verletzt - Die Fakten zur `Affäre Hildebrand`» war alles andere als faktentreu. Weil SRF News gleich mehrere entscheidende Fakten weggelassen hatte, wurde die Redaktion nun von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) gerügt.
Der Artikel habe «das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt», so das klare Urteil der UBI gegen das Schweizer Radio und Fernsehen.
Beim Text handelt es sich um eine Chronologie der Ereignisse betreffend den ehemaligen Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank Philipp Hildebrand vom Oktober 2011 («IT-Mitarbeiter wird auf Hildebrands Konto aufmerksam») bis zum 23. August 2017 («Die Affäre Hildebrand endet mit Schuldsprüchen»).
Der Beschwerdeführer machte geltend, dass wesentliche Fakten in dieser Chronologie unerwähnt geblieben beziehungsweise unvollständig dargestellt worden seien. Dies betrifft eine E-Mail eines Bankberaters an den ehemaligen Nationalbankpräsidenten und die Urteile des Obergerichts des Kantons Zürich in Sachen Bankgeheimnisverletzung.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen kam zum Schluss, dass insbesondere das Weglassen der E-Mail die Meinungsbildung der Leserschaft «massgeblich beeinträchtigte». Sie stellte daher eine «Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots» fest.
Die Redaktion von SRF News hat die Chronologie während des Beschwerdeverfahrens in beiden Punkten vervollständigt, ohne allerdings das Datum der Anpassung zu vermerken.
Als sachgerecht stufte die UBI hingegen einen Beitrag des Politmagazins «Rundschau» von Fernsehen SRF und einen Bericht der Morgeninformationssendung «Heute Morgen» von Radio SRF ein.
Das Politmagazin «Rundschau» vom 30. August 2017 thematisierte in einem Beitrag, dass Schweizer Unternehmen von 2011 bis 2013 für 400 Millionen Franken Rohgold aus Eritrea importiert, raffiniert und daraus Goldbarren gegossen haben. Im Zentrum stand dabei eine Goldmine, an welcher der eritreische Staat zu 40 Prozent beteiligt ist.
In diesem die Geschäfte kritisch beleuchtenden Beitrag kamen unter anderem in der Schweiz lebende Flüchtlinge aus Eritrea und verschiedene schweizerische Politiker zu Wort. In der UBI-Beratung kam das Gremium zum Eindruck, dass die Problematik der Goldgeschäfte vertiefter hätte dargestellt werden können.
Da die UBI sich jedoch auf eine Rechtskontrolle zu beschränken hat und keine Fachaufsicht ausüben darf, wurde die Beschwerde einstimmig abgewiesen, schreibt die Beschwerdeinstanz zum Fall.
Auch einen im Zusammenhang mit einer Veranstaltung der Schweizerischen Energiestiftung ausgestrahlten Beitrag von «Heute Morgen» stufte die UBI als sachgerecht ein und wies die dagegen erhobene Beschwerde einstimmig ab.