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Montag
07.09.2020

Medien / Publizistik

«Eine derart weitgehende Einschränkung der Medienfreiheit ist höchst bedenklich»: Tamedia wird das Urteil anfechten.

«Eine derart weitgehende Einschränkung der Medienfreiheit ist höchst bedenklich»: Tamedia wird das Urteil anfechten.

Das Zuger Kantonsgericht verbietet es Michèle Binswanger, ihr geplantes Buch über die Zuger Landammannfeier von 2014 zu publizieren. Damit wird die superprovisorische Verfügung vom Mai bestätigt. Tamedia will das Urteil weiterziehen.

Binswangers Verlag hatte sich Anfang Mai hinter seine Journalistin gestellt und sich gegen die superprovisorische Verfügung gewehrt, die ein Einzelrichter damals erlassen hatte. Mit dem am Freitag publizierten Urteil ist Tamedia damit gescheitert.

Die Zuger Ex-Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin wollte mit dem Publikations-Verbot verhindern, dass die Tamedia-Journalistin in persönlichkeitsverletzender Weise über sie schreibe, wie der Klein Report berichtete. 

Für das Zuger Kantonsgericht ist die Beschwerde von Tamedia respektive Binswanger nicht gerechtfertigt: An den Vorkommnissen an der Landammannfeier von vor sechs Jahren gebe es kein öffentliches Interesse. Auch, dass sich Jolanda Spiess-Hegglin nach der Feier selber wiederholt dazu geäussert hatte, tauge nicht als Rechtfertigungsgrund. Dies, weil Spiess-Hegglin damit ihre Persönlichkeit eben gerade schützen wollte.

Spiess-Hegglin befürchte ganz zu Recht eine womöglich schwerwiegende Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte, so das Gericht. Es sei zu erwarten, dass die geplante Publikation die Intimsphäre der Ex-Kantonsrätin betreffe. Sei das Buch erst einmal gedruckt, könne es nicht wieder aus der Welt geschafft werden.

Die Zugerin zeigte sich erleichtert über den Entscheid: «Ich bin froh um dieses klare Urteil. Die Verteidigung meiner Rechte in dieser Angelegenheit hat mich die letzten Monate sehr absorbiert. Jetzt bin ich erleichtert und werde mich nun endlich wieder um die wichtigen Dinge kümmern können», sagte Spiess-Hegglin gegenüber dem Klein Report.

Tamedia will sich gegen den Entscheid abermals zur Wehr setzen. «Das Urteil des Zuger Kantonsgerichts verbietet einer Journalistin von Vornherein über ein Thema zu schreiben, das breit in der Öffentlichkeit diskutiert wurde und zu dem weit über 1000 Artikel veröffentlicht wurden», sagte Mediensprecherin Nicole Bänniger gegenüber dem Klein Report. 

«Eine derart weitgehende Einschränkung der Medienfreiheit ist höchst bedenklich.» Tamedia werde das Urteil anfechten.

Strafrechtlich sind die Ereignisse an der Landammannfeier 2014 abgeschlossen. Was damals im Einzelnen passiert ist, blieb im Dunkeln. Der Wirbel um das eventuelle Sexualdelikt blähte sich auf zu einer Medienaffäre.