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Montag
29.05.2017

Medien / Publizistik

«Werbe-Beilage» mit Impressum der Zeitung

«Werbe-Beilage» mit Impressum der Zeitung

Mit einem Kreuz und Quer von Inseraten, einer «mutmasslich gesponserten» Interviewserie und einer bezahlten Beilage hat die «Davoser Zeitung» von Somedia ihre Leserinnen und Leser gleich mehrfach in die Irre geführt. Gesponserte Beiträge und redaktionelle Inhalte waren kaum zu unterscheiden.

Dass Somedia-Verleger Hanspeter Lebrument selber ein Befürworter der Olympia-Kandidatur für Winterspiele 2026 in Graubünden war, war spätestens seit seinem Interview mit dem «Regionaljournal Graubünden» von SRF kein Geheimnis mehr. Dennoch betonte Lebrument stets, dass seine TV-, Radio- und Zeitungs-Redaktionen unabhängig arbeiten dürfen.

Ein aktueller Fall des Presserats wirft nun ein neues Licht auf die Olympia-Propaganda des Verlegers: Am 1. Februar 2017 beschwerten sich nämlich der Grünliberale Walter von Ballmoos und der SP-Politiker Philipp Wilhelm über die mangelhafte Trennung von Werbung und redaktionellem Teil in der «Davoser Zeitung».

So erschien im Somedia-Blatt eine Interviewserie mit Sportlerinnen und Sportlern, die sich mit nur einer Ausnahme deutlich für die Olympia-Kandidatur Graubündens ausgesprochen haben. Verwundert über die einseitige Berichterstattung hätten sich die beiden Beschwerdeführer danach bei der Redaktion erkundigt und die Auskunft erhalten, «dass es sich bei den Interviews um nicht-redaktionelle, bezahlte Beiträge handle».

Auch das Logo «Ja Kandidatur Olympia 2026», das jeweils neben den Interviews in der Zeitung prangerte, war nicht als Werbung gekennzeichnet: «Dreimal ist es eingerahmt von einem dünnen Rechteck, fünfmal steht es auf volle Spaltenbreite vergrössert ohne jede Abgrenzung zum Text», stellte der Presserat in einem aktuellen Entscheid fest.

Für den Presserat stellte sich die Frage, ob nicht nur das Pro-Olympia-Logo, sondern auch die Interviewserie selber von den Befürwortern «gebucht» wurde. Da sich Somedia dazu nicht äusserte, könne die Frage nicht abschliessend beantwortet werden: «Auch wenn der Presserat nicht mit letzter Sicherheit feststellen kann, ob die Interviews tatsächlich von den Olympia-Befürwortern bezahlt wurden, muss der Presserat davon ausgehen, dass Richtlinie 10.2 verletzt wurde.»

So oder so wurden die journalistischen Standards des Presserats gleich in mehrfacher Hinsicht «klar verletzt»: Denn auch eine achtseitige Beilage der «Davoser Zeitung» vom 24. Januar, die der Verlag selber gegenüber dem Presserat als «Native Advertising» bezeichnete, war nicht als solche gekennzeichnet.

Ganz im Gegenteil: Mit dem Untertitel «Die Fakten zur Abstimmung vom 12. Februar, kompakt zusammengefasst» und mit dem Einfügen eines normalen Impressums in der Beilage wurde ein irreführender Bezug zur normalen Ausgabe der «Davoser Zeitung» hergestellt: «Für den Leser ist nicht ersichtlich, dass für diese Beilage bezahlt wurde», findet der Presserat und rügt den Verlag.