Die SF-Sendung «Kassensturz» hat mit versteckter Kamera mehrere Versicherungsberater während Gesprächen mit einer potenziellen Kundin gefilmt. Das Zürcher Obergericht hat am Montag dieses Vorgehen des Schweizer Fernsehens abgelehnt und Ueli Haldimann, Chefredaktor von SF, den damaligen «Kassensturz»-Leiter Hansjörg Utz, die Redaktorin Monika Balmer und die Teilzeitmitarbeiterin Fiona Strebel wegen unbefugten Aufnehmens von Gesprächen schuldig gesprochen.
Das Obergericht sprach bedingte Geldstrafen zwischen 15 Tagessätzen zu 350 Franken für Haldimann und 5 Tagessätzen zu 30 Franken für Strebel aus. Damit hob es auch das Urteil des Bezirksgerichts Dielsdorf von 2006 auf, das die Angeklagten freigesprochen hatte. Obwohl das «Kassensturz»-Team auch gemäss erstinstanzlichem Urteil den Tatbestand des unbefugten Aufnehmens von Gesprächen erfüllt hatte, lag in der Wahrung öffentlicher Interessen ein Rechtfertigungsgrund vor.
Das sah das Obergericht im Berufungsprozess nun anders: Demnach hätte das Team auch andere journalistische Möglichkeiten einsetzen können, um die unseriösen Methoden aufzuzeigen. Ein Rechtfertigungsgrund lag daher nicht vor, die Angeklagten handelten widerrechtlich. Im Februar 2003 hatten die Journalisten bei Recherchen zum Thema Missstände im Versicherungswesen sieben Versicherungsberater in eine Wohnung nach Oberglatt bestellt, um einer Kundin Lebensversicherungen schmackhaft zu machen. Bei der angeblichen Klientin handelte es sich um Fiona Strebel, die den Lockvogel für das heimlich anwesende Fernsehteam gespielt hatte.
Einer der Versicherungsberater hinterliess mit unseriösen Angeboten einen besonders schlechten Eindruck. Er wehrte sich gegen die Ausstrahlung der Aufnahmen und erstattete nach der Sendung Strafanzeige. Es ist nicht der einzige Fall, bei dem das Schweizer Fernsehen wegen Aufnahmen mit versteckter Kamera an die Justiz gerät. Erst letzte Woche hat die Zürcher Staatsanwaltschaft wegen versteckt gefilmter Aufnahmen in der Praxis eines Zürcher Schönheitschirurgen Anklage gegen vier SF-Mitarbeiter erhoben.
SF-Chefredaktor Ueli Haldimann hat nach einem NZZ-Bericht bereits vor der Verurteilung angekündigt, er wolle bei einem Schuldspruch bis vor Bundesgericht gehen.
Dienstag
06.11.2007