Das Thema sexuelle Belästigung sorgte für ein wahres Erdbeben in Hollywood und erfasste durch das Hashtag #MeToo in Windeseile auch andere Branchen weltweit. Doch wie häufig werden Fälle von sexueller Belästigung in Schweizer Medienhäusern gemeldet und welche Anlaufstellen stehen den Betroffenen zur Verfügung? Der Klein Report hat nachgefragt.
«In der gesamten SRG sind in den vergangenen zehn Jahren weniger als zehn Fälle gemeldet worden», sagte Sprecher Daniel Steiner. Um «sehr seltene Einzelfälle» handelt es sich bei der NZZ, um «einen dokumentierten Fall» bei Tamedia und um «eine Beschwerde in Zusammenhang mit sexueller Belästigung» bei der Wochenzeitung (WOZ). Keine Zahlen nennt Ringier, da es sich «hier für Betroffene um ein heikles und persönliches Thema» handle.
Bis dato kein Thema war sexuelle Belästigung laut Kommunikationsleiterin Monica Stephani bei den AZ Medien. Weiter sagte sie auf Anfrage, dass sich das Medienunternehmen mit Sitz in Aarau «zu personellen Belangen» nicht äussere. Ganz im Gegensatz zu den anderen befragten Medienhäusern, die dem Klein Report detailliert erklärten, wie ihr Unternehmen Betroffenen hilft.
«Es steht den Mitarbeitenden jederzeit offen, die Leitung Human Resources (HR), die Personalverantwortlichen, die Vorgesetzten, die Bereichsleitung oder die Personalkommission über Vorfälle zu informieren», erklärte Ringier-Sprecherin Manuela Diethelm. Die Kontaktperson sei zur Wahrung der Anonymität verpflichtet.
«Wenn für Mitarbeitende aber besondere Situationen entstehen und sie sich nicht an ihren Vorgesetzten oder an andere bei Ringier zuständige Stellen wenden möchten, gibt es auch eine unabhängige externe Vertrauensstelle», so Diethelm weiter. Diese «Whistle-Blowing»-Nummer – unter welcher Verstösse vertraulich gemeldet werden können – werde durch eine unabhängige externe Agentur betreut.
Eingehende Meldungen prüfe man in jedem Fall sorgfältig. «Bestätigt sich die Sachlage, ergreifen die Unternehmensleitung und Human Resources umgehend entsprechende Massnahmen.»
Anlaufstellen beim Zürcher Medienkonzern Tamedia sind laut Sprecher Christoph Zimmer die internen Vertrauenspersonen, das HR und die externe Sozialberatung. «Jede Person, die sich sexuell belästigt fühlt, hat das Recht, eine Beschwerde einzureichen. Mit Einreichung der Beschwerde wird ein Ausschuss gebildet.»
Dieser Ausschuss bestehe in der Regel aus einer von der Unternehmensleitung delegierten Person, aus einer Vertretung von HR und einer externen Fachperson. «Im Ausschuss müssen mindestens zwei Personen mit dem Geschlecht der belästigten Person vertreten sein. Der Ausschuss führt die zur Beurteilung notwendigen Abklärungen durch. Der erstellte Bericht legt den Sachverhalt dar, beurteilt diesen und schlägt Massnahmen vor», so Zimmer.
Ebenfalls klare Regeln gibt es bei der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG). Zu den Ablaufstellen im Unternehmen schreibt Daniel Steiner: «In jeder Unternehmenseinheit sind Ansprechpersonen definiert; erste Anlaufstelle ist immer das HR.»
Ein Blick auf den HR-Leitfaden des Medienhauses zeigt zudem, dass bei der SRG eine Checkliste für die Mitarbeitenden existiert, falls diese sexuell belästigt werden. Der Leitfaden zeigt das Vorgehen für Betroffene schrittweise auf und sieht unter anderem auch den Einbezug von externen Fachkräften vor.
Einen solchen Einbezug externer Fachpersonen verfolgt auch die NZZ-Mediengruppe. Werden Angestellte Opfer von sexueller Belästigung, können sie sich an ihre Vorgesetzten, den jeweiligen HR Business Partner oder die Personalleitung wenden. «Die Vertrauensperson behandelt den Fall vertraulich und in Absprache mit der betroffenen Person. Sie nimmt im persönlichen Gespräch die Fakten auf, berät und zieht bei Bedarf externe Fachpersonen bei», erklärt Michèle Ramò, Leiterin interne Kommunikation der Gruppe, dem Klein Report.