Eine existenzielle Bedrohung rüttelt derzeit an den Säulen des TV-Geschäftes: Weil durch das zeitversetzte Fernsehen immer mehr Werbeeinnahmen wegbröckeln, sehen sich die TV-Sender in ihrer Existenz gefährdet.
Ihr Problem: Die Hoheit über die Verbreitung ihrer zeitversetzten Programme liegt heute bei Swisscom, Sunrise und Co. Deshalb verfolgen sie ihre Anliegen nun bis ans Bundesverwaltungsgericht.
Mitte Februar hat die Eidgenössische Schiedskommission den neuen Tarif GT 12 genehmigt. Darin wird die Vergütung für die zeitversetzte Weiterverbreitung von Fernsehangeboten geregelt. «Der neue Tarif bedroht die Existenz der frei empfangbaren, werbefinanzierten TV-Sender und damit insgesamt die Medienvielfalt in der Fernsehlandschaft», so die deutlichen Worte von Andrea Werder, Geschäftsführerin der Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen (IRF), gegenüber dem Klein Report.
Zuletzt verlangten Werder und die IRF vergeblich, dass die von ihnen vertretenen in- und ausländischen Fernsehveranstalter - darunter beispielsweise die 3 Plus-Gruppe, die Sender der AZ Medien, ProSiebenSat.1 oder RTL - bei den Verhandlungen über die neuen Rahmenbedingungen des zeitversetzten Fernsehens mitreden dürfen. «Die Eidgenössische Schiedskommission hat am 16. Februar den neuen Tarif GT 12 genehmigt, ohne den TV-Sendern Parteirechte zu gewähren.»
Die Tarife für die zeitversetzte Weiterverbreitung seien lediglich marginal angepasst worden, was aus Sicht der TV-Sender unbefriedigend ist: Pro Monat müssen TV-Verbreiter gemäss neuem GT 12 eine Entschädigung von 1.60 Franken pro Abonnent zahlen, um zeitversetztes Fernsehen anbieten zu können. Zuvor waren es monatlich 1.50 Franken.
Die aktuellen Probleme der Schweizer TV-Sender seien damit nicht gelöst, sondern lediglich zementiert worden. Denn ihnen bröckeln je länger desto mehr die Einnahmen weg: Gemäss Mediapulse lag der Anteil des zeitversetzten TV-Konsums im zweiten Semester 2013 noch bei 8,3 Prozent. Vier Jahre später, im zweiten Semester 2017, waren es in der gleichen Zielgruppe der 15- bis 59-jährigen Zuschauer bereits 21,9 Prozent, die zeitversetzt konsumiert haben.
Andrea Werder von der IRF rechnet, dass den TV-Sendern durch das veränderte Nutzungsverhalten, namentlich das zeitversetzte Fernsehen, alleine im letzten Jahr 100 Millionen Franken an Werbeeinnahmen entgangen sind. Für 2018 werde sogar ein Schaden von 140 Millionen Franken prognostiziert - Tendenz weiter zunehmend.
Dem gegenüber stehen die Entschädigungen, welche die Verbreitungsplattformen den Sendern gemäss aktuellem Tarif zahlen müssen. «Für 2016 erhielten die Sender 7,6 Millionen Franken - ein krasses Missverhältnis zum Produktionsaufwand und den Kosten für den Erwerb von Lizenzen», findet Werder.
Profiteure der aktuellen Regelung seien die TV-Verbreiter wie UPC, Sunrise oder die Swisscom. «Sie dürfen ohne Zustimmung der Sender faktisch werbefrei, zeitversetzt und mit nur minimaler Abgeltung ausstrahlen.»
Gleichzeitig weigern sich die Weiterverbreiter gemäss Werder, die TV-Programme der Sender vollständig, also unter Einbezug der interaktiven Angebote wie HbbTV, weiterzuverbreiten. Deshalb können auch die neuen Einnahmemöglichkeiten, welche das interaktive Fernsehen bietet, von den TV-Stationen nicht erschlossen werden.
«Wir sind an einem Punkt angekommen, wo es existenziell wird», warnt Andrea Werder von der IRF, «und den Sendern wird in dieser Auseinandersetzung nicht einmal Parteistellung eingeräumt». Deshalb ziehe der Verein den Tarifentscheid der Eidgenössischen Schiedskommission an das Bundesverwaltungsgericht weiter.
Parallel dazu wird der Kampf auch auf politischer Ebene verstärkt. Die TV-Sender fordern, dass im revidierten Fernmeldegesetz, das voraussichtlich noch in diesem Jahr im Parlament zur Debatte steht, der sogenannte «Integralitätsgrundsatz» aufgenommen wird. Dieser soll die TV-Verbreiter dazu verpflichten, die Programme und Signale der Sender vollständig weiterzuverbreiten - also inklusive Werbung und HbbTV.