Nach einem jahrelangen Streit haben sich die Öffentlich-Rechtlichen und die Zeitungsverleger in Deutschland auf eine Grenzziehung im Web geeinigt. Der Schweizer Verlegerverband begrüsst die Regelung. Und fordert eine trennscharfe Grenzziehung auch im neuen Mediengesetz.
Herzstück der Regel: ARD und ZDF sollen sich online künftig auf Audio und Video konzentrieren, damit sich ihre gebührenfinanzierten Angebote stärker von den privaten Medien unterscheiden.
Längere Artikel dürfen die Öffentlich-Rechtlichen weiterhin publizieren, um von Google gefunden zu werdee und um die Barrierefreiheit zu garantieren. Weiterhin erlaubt bleiben zudem Manuskripte von Radio- oder TV-Beiträgen, Aktualisierungen sowie weiterführendes Material, um Recherchen zu untermauern. Für Konflikte wird eine Schlichtungsstelle eingerichtet.
Die Einigung beim nördlichen Nachbarn kommt in dem Moment, wo bei uns die Debatte über das neue Mediengesetz langsam Fahrt aufnimmt.
Der Verlgerverband begrüsste am Freitag die Regelung, wie sie in Deutschland getroffen wurde. Man sei zuversichtlich, auch in der Schweiz «einen Modus für ein komplementäres Nebeneinander» von gebühren- und privatfinanzierten Online-Angeboten zu finden, schreibt der Verband Schweizer Medien (VSM) am Freitag in einer Ad-hoc-Meldung auf seiner Website.
«Die SRG hat im Nachgang zur ´No Billag`-Abstimmung angekündigt, sich im Onlinebereich besser von den Privaten abzugrenzen», schreibt der Verband weiter. «Wie der vom VSM produzierte ´Leutschenbach-Anzeiger` - eine eigentliche Gratiszeitung aus Online-Content vom SRF-News-Portal - zeigt, besteht Handlungsbedarf.»
Die Privaten müssten die publizistische Leistung im Netz verstärkt durch Bezahldienste finanzieren. Die Onlinewerbe-Einnahmen reichten dafür zukünftig nicht aus, «weil die Giganten Google und Facebook den Werbemarkt richtiggehend absaugen».
Allerdings steht es um die Zahlbereitschaft bei den Nutzern noch nicht zum Besten. Sie müsse erst aufgebaut werden. Gebührenfinanzierte und dadurch kostenlos zugängliche Newsportale seien ein «Hindernis» für diesen «existenziell wichtigen Schritt», so die Verleger.
Und kurz bevor Medienministerin Doris Leuthard den Gesetzesentwurf über die elektronischen Medien in die Vernehmlassung schickt, fordert der VSM, dass das Nebeneinander von Privaten und Gebührenfinanzierten auch auf gesetzlicher Ebene «möglichst trennscharf» geregelt werden müsse.