Es geht um sehr viel Geld: Die Vergabe der SBB-Werbeflächen an die Allgemeine Plakatgesellschaft (APG) ab dem Jahr 2019 hat ein rechtliches Nachspiel. Von acht Losen gingen nämlich deren sieben an den Aussenwerbekonzern. Deshalb geht Tamedia mit Neo Advertising, die gemeinsam ebenfalls an der Ausschreibung teilgenommen haben, ans Bundesverwaltungsgericht.
Tamedia und Neo Advertising verlangen nichts weniger als die komplette Neuausschreibung der SBB-Lose. «Damit sollen alle potentiellen Kandidaten eine faire Möglichkeit erhalten, sich in einem transparenten Verfahren um die Vermarktung der SBB-Aussenwerbeflächen zu bewerben», schreibt Tamedia am Dienstag.
Nach der Absichtserklärung ist nun auch das Closing abgeschlossen und der Medienkonzern wird nach eigenen Angaben per 1. Januar 2018 als Mehrheitseigner bei Neo Advertising einsteigen. Die Wettbewerbskommission hat inzwischen grünes Licht für die Übernahme gegeben. Da nun die in Genf domizilierte Neo Advertising bei den SBB leer ausgegangen ist, ist der Ärger programmiert.
Gleich nach der Vergabe sämtlicher Ausschreibungslose an die APG Anfang November kündigte Tamedia an, die Entscheidung der SBB genauer zu «analysieren». Das achte Los, das den Online-Bereich beinhaltet, haben die SBB gar nicht vergeben.
Mit dem Schritt vor das Bundesverwaltungsgericht verzögert Tamedia nun die endgültige Vergabe. «Da es sich um ein Ausschreibeverfahren nach Verwaltungsgesetz handelt, kommt der Beschwerde aufschiebende Wirkung zu», sagte Tamedia-Sprecher Christoph Zimmer am Dienstag gegenüber dem Klein Report.
Beim Ausschreibungsprozess seien «öffentlich-rechtliche Verfahrensgrundsätze» nicht eingehalten worden. Näher will Tamedia die Beschwerde, die beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht wurde, derzeit nicht kommentieren, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt.
Was das Rechtsverfahren konkret für die APG bedeutet, konnte CEO Markus Ehrle am Dienstag auf Nachfrage des Klein Reports noch nicht einschätzen. «Mögliche Konsequenzen der Beschwerde sowie das weitere Vorgehen werden wir in den nächsten Tagen analysieren.»
Die laufende Vermarktung für das Jahr 2018 sowie das aktuelle Angebot seien durch die Beschwerde auf jeden Fall nicht tangiert, so der APG-Chef.