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Dienstag
30.06.2015

TV / Radio

Nach den Stimmrechtsbeschwerden zur RTVG-Revision in den Kantonen Zürich, Bern und Baselland ist als Letztes auch eine in Luzern eingereichte Beschwerde bei der jeweiligen Kantonsregierung abgeblitzt. «Es gibt keine begründeten Zweifel, welche eine Nachzählung veranlassen würden», findet die Luzerner Regierung.

Somit wurde nach Bern und Zürich auch in Luzern die Beschwerde von der kantonalen Regierung abgewiesen, während die Regierung in Baselland gar nicht erst auf die dort eingereichte Beschwerde eingetreten ist.

Das Bundesgesetz über die politischen Rechte sieht vor, dass Stimmrechtsbeschwerden in erster Instanz von der Kantonsregierung beurteilt werden. Die Chancen, dass die kantonale Instanz solche Beschwerden abweist, sind erfahrungsgemäss relativ hoch.

«Abstimmungsbeschwerden werden vom Regierungsrat sehr selten gutgeheissen», sagt auch Benjamin Tommer, Kommunikationsbeauftragter der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich, gegenüber dem Klein Report. Auf eine Statistik kann sich Tommer dabei nicht berufen, denn «eine solche besteht meines Wissens nicht».

Dementsprechend waren auch für den Kanton Luzern rund 3500 mehr Ja- als Nein-Stimmen nicht genug, um eine Nachzählung zu veranlassen. Im Rahmen der Abstimmung seien weder bei der Vorbereitung noch bei der Durchführung oder der Kontrolle der Abstimmungsresultate Fehler oder Unregelmässigkeiten festzustellen, wie die Regierung mitgeteilt hat.

Bei einem allfälligen Weiterzug würde das Bundesgericht letztinstanzlich über die gescheiterten Beschwerden urteilen. Spätestens dann würde ein weiterer negativer Entscheid die neuen RTVG-Steuern endgültig durchwinken.