Nach dem knappsten Abstimmungsausgang der Geschichte, wobei nur gerade rund 3700 mehr Ja- als Nein-Stimmen zur RTVG-Revision gezählt wurden, eröffnen sich viele Fragen. Wurden die Stimmen falsch gezählt? Sind bei der Post aus Versehen Stimmzettel verschwunden?
Nicht zuletzt stellt sich für den Klein Report die Frage, ob dieses «Zufalls-Mehr» noch angefochten werden kann.
Obwohl sich die Befürworter der Vorlage bereits erleichtert zum Ausgang der Abstimmung geäussert haben, ist das Thema noch nicht endgültig vom Tisch. Denn das Bundesgesetz über die politischen Rechte sieht eine Möglichkeit vor, um solch knappe Abstimmungsresultate anfechten zu können. Die Frist beträgt dabei drei Tage und läuft «seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am dritten Tag nach Veröffentlichung der Ergebnisse im kantonalen Amtsblatt», wie es im Gesetz steht.
René Lenzin, stellvertretender Leiter Kommunikation der Bundeskanzlei, beschreibt dem Klein Report auf Anfrage die genaue Rechtslage: «Für eine Beschwerde braucht es Hinweise auf Unregelmässigkeiten, die dazu geeignet sind, das Resultat der Abstimmung wesentlich zu beeinflussen».
Zur Frage, ob das vorliegende Resultat knapp genug sein könnte, um eine Nachzählung anzuregen, könne die Bundeskanzlei nicht Stellung beziehen, sagt Lenzin. Er verweist auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2009. Damals sind im Nachgang der Abstimmung über die Einführung der biometrischen Pässe gleich mehrere Abstimmungsbeschwerden eingegangen. «Den damaligen Unterschied von Ja- zu Nein-Stimmen von 5680 Stimmen hat das Bundesgericht als relativ knapp bezeichnet, aber nicht derart knapp, dass eine Nachzählung erforderlich sei», führt Lenzin dazu aus.
Mit nun knapp 3700 Differenzstimmen ist das Abstimmungsresultat zur RTVG-Revision noch enger. Gut möglich, dass es sich nun endgültig um einen knappen Fall handelt.
Alleine im Jahr 2014 sind 203 103 Beschwerden bei der Post eingegangen, welche hauptsächlich verlorene «Päckli» betreffen. Bei jährlich 2,2 Milliarden versandten Briefen und Paketen ist das zwar weniger als ein Prozent, jedoch sind die fehlenden 3700 Nein-Stimmen, gemessen an der Gesamtzahl von 2,25 Millionen Urnengängern, ebenfalls verschwindend klein. Sind somit mehrere Tausend Stimmen alleine auf dem Postweg verloren gegangen?
Auch Natalie Rickli, Nationalrätin der SVP, konnte für eine kurze Stellungnahme erreicht werden. Dem Klein Report verriet sie am Telefon, dass sie «von einem Bürger kontaktiert wurde. Er wollte wissen, ob und wie er gegen das Resultat vorgehen kann», worauf sie ihn an die Bundeskanzlei weiterverwiesen habe. Rickli selber «akzeptiert das Abstimmungsresultat», sie will keine weiteren Schritte einleiten.
Bis Montag sind keine Abstimmungsbeschwerden eingetroffen. Und auch der Gewerbeverband sieht offenbar davon ab.