Das Westschweizer Radio und Fernsehen RTS darf zwei Berichte über den Weinhändler Dominique Giroud ausstrahlen. Das Bezirksgericht Sion lehnte seinen Antrag nach vorsorglichen Massnahmen ab.
Die Beiträge hätten am 12. Mai im Nachrichtenmagazin «Journal de 19h30» und «Toutes Taxes Comprises» ausgestrahlt werden sollen. Das Gericht untersagte dies zunächst in einer vorsorglichen Massnahme. Nach Ansicht der Berichte am 15. Mai entschied es, diese Massnahme gegen den TV-Sender aufzuheben.
Die beiden Berichte thematisieren die Ermittlungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung gegen Giroud wegen Steuerdelikten. Die Bussen und Verzugszinsen gegen den Weinhändler sollen sich auf 9,5 Millionen Franken belaufen, heisst es am Dienstag im Newsletter Inside SRG. Zudem gebe es Vorwürfe wegen Unregelmässigkeiten bei der Weinproduktion und den Weinverschnitten.
Giroud kann das Urteil innerhalb von zehn Tagen beim Walliser Kantonsgericht anfechten.