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Donnerstag
18.09.2008

Roger Blum, Präsident der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), zeigt sich «verwundert» und «empört» über den Entscheid des Bundesgerichts, wonach die UBI mit der Beurteilung eines Beitrages der TV-Sendung «Kassensturz» im «Schweizer Fernsehen» ihre Kompetenzen überschritten habe. Der Klein Report berichtete am Mittwoch über das Urteil. «Das Bundesgericht hat so der konstruktiven Auseinandersetzung über die Leistungen der Medien einen Bärendienst erwiesen», schreibt Roger Blum in einer Erklärung vom Donnerstag.

Konkret geht es um einen Beitrag im «Kassensturz», bei dem ein umstrittener Schönheitschirug mit versteckter Kamera gefilmt worden war. Die UBI hatte eine Beschwerde des Arztes gegen diesen Beitrag gutgeheissen. Daraufhin hatte die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt. Dieses gab nun der SRG Recht und hielt fest, dass sich die Aufsichtsrolle der UBI ausschliesslich auf die Einhaltung rundfunkrechtlicher Regeln beschränke. Für die Verletzung anderer Normen wie beispielsweise des Persönlichkeitsschutzes seien die ordentlichen Gerichte zuständig.

Dem widerspricht Roger Blum in seiner Stellungnahme: «Die UBI überprüft, ob die im Radio- und Fernsehgesetz enthaltenen Programmanforderungen im konkreten Fall verletzt sind. Zu diesen Mindestanforderungen gehört, dass Radio und Fernsehen die Grundrechte beachten. Zu den Grundrechten zählt die Bundesverfassung auch den Schutz der Privatsphäre.» Es sei daher nicht einzusehen, so Blum, weshalb die UBI nicht darauf eintreten solle, wenn jemand sich durch eine Sendung in seiner Privatsphäre verletzt fühle.