Nach eineinhalb Jahren Rechtsunsicherheit haben sich Fernsehsender, TV-Verbreiter und Urheberrechtsverbände auf einen Kompromiss beim Replay-TV geeinigt. Die Zuschauer können künftig selber wählen, wie viel Werbung sie sehen wollen. Im Gegenzug bekommen die Sender neue Werbeformate.
Im Dezember 2018 hatte es das Parlament abgelehnt, im Zuge der Urheberrechtsrevision die Frage der Privatkopie beim Replay-TV neu zu regeln. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten die betroffenen Parteien den Konflikt um die TV-Werbung beim Replay einvernehmlich klären, wie der Klein Report ausführlich berichtete.
Seither haben die TV-Sender, die TV-Verbreiter und die Verwertungsgesellschaften einen Kompromiss ausgearbeitet, der die unterschiedlichen Interessen von TV-Zuschauern, werbefinanzierten Sendern und den Verbreitern berücksichtigt.
Dieser Kompromiss sieht unter anderem vor, dass die Zuschauer neu TV-Sendungen anschauen können, die bis zu 14 Tage zurückliegen. Bisher waren es nur 7 Tage.
Die Zuschauer können zudem aus dem Angebot der TV-Verbreiter «selbst wählen, wie viel Werbung sie im Replay anschauen wollen», geht aus einer gemeinsamen Mitteilung der beteiligten Verbände hervor. Gestützt auf den neuen Urheberrechtstarif sei es «möglich», dass die TV-Verbreiter Replay-Angebote «mit stark reduzierter Werbung oder sogar ohne Werbung» anböten.
Im Gegenzug bietet der Kompromiss den TV-Sendern eine Handvoll neue Werbeformate, wie sie schon seit Längerem diskutiert werden. So können die Sender eine «Start-Werbung von wenigen Sekunden», kurze Spots, wenn die Werbung überspult wird, sowie eine Display-Werbung beim Drücken des Pausen-Knopfs vermarkten.
Die Branchenvereinbarung sei ein «breit abgestützter Kompromiss zur nachhaltigen Sicherung des Replay TV in der Schweiz», betonen die beteiligten Parteien in einer gemeinsamen Erklärung. Der Beitritt zur Branchenvereinbarung stehe jedem TV-Verbreiter und TV-Sender offen und sei nicht zwingend.
Die SRG erachtet die Verlängerung der Replay-Dauer auf 14 Tage für «nicht angemessen» und ist nicht an der Branchenvereinbarung beteiligt. Trotzdem könnten mit dem Kompromiss auch SRG-Programme neu 14 Tage gespeichert werden, heisst es knapp.
Bei der Neuverhandlung des «Pacte de l’audiovisuel» mit den Schweizer Filmverbänden hatte sich die SRG im Januar ausgedehnte Online-Filmrechte gesichert, wie der Klein Report berichtete. Koproduktionen, an denen die SRG mit über 50 Prozent beteiligt ist, dürfen neu während sechs Monaten online gezeigt werden. Im Gegenzug stockte sie ihr Koproduktions-Budget um fünf Millionen auf. Die SRG begründete diesen Schritt mit dem geplanten Streaming-Portal «Play Suisse».
Die am Feilschen um die neue Replay-Einigung beteiligten Interessenverbände gaben sich am Freitag einmütig. Swissstream-Geschäftsführer Alexander Schmid sprach von einem «gutschweizerischen Kompromiss» bei einer «regulatorisch komplexen Ausgangslage». Und Suissdigital-CEO Simon Osterwalder zeigte sich erleichtert, dass die «Rechtsunsicherheit mit gesetzgeberischen Aktionen» nun vom Tisch sei.
Für den Chef der Radio- und TV-Sparte von CH Media, Roger Elsener, macht der Kompromiss Replay-TV für die Zuschauer «noch attraktiver». Damit sei der Grundstein gelegt, um weiter in Schweizer TV-Sendungen investieren zu können.
Am runden Tisch bei der eineinhalbjährigen Ausmarchung sassen die Verwertungsgesellschaften Suisseimage, ProLitteris, SSA, Suisa und Swissperform, der Verband der Kommunikationsnetze Suissedigital, der Verband der Schweizer Streaming-Anbieter Swissstream sowie die Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen (IRF).