Die Kritik des «Schweizer Journalisten» an einer USA-Reportage der «Republik» war im Hauptpunkt unzulässig. Obwohl es tatsächlich journalistische Fehler gab: Ein Vergleich mit Claas Relotius geht für den Presserat zu weit.
Im Januar 2018 publizierte die «Republik» unter dem Titel «Race, Class, Guns and God» eine Serie von fünf Reportagen. Anja Conzett und Yvonne Kunz waren dafür durch den amerikanischen Süden gereist. Es ging um die Veränderungen in der amerikanischen Gesellschaft und die Hintergründe der breiten Unterstützung für Donald Trump.
Ein Jahr später im Nachgang zur Relotius-Debatte veröffentlichte die Branchenzeitschrift «Schweizer Journalist» am 26. Februar und am 16. April 2019 zwei sehr kritische Rezensionen zu der Reportage-Serie, beide gezeichnet von Beni Frenkel.
Die beiden Artikel zogen unter den Titeln «Ein Hauch von Relotius» und «Meisterhaft komponiert» Parallelen zu jenem Fälschungs-Skandal. Die Reportagen der beiden «Republik»-Autorinnen seien «voll von Fehlern». Zahlen und Daten würden «wild durcheinandergewirbelt», Quellenangaben suche man umsonst.
Beni Frenkel nannte gegen 20 Passagen aus einer der fünf Reportagen, welche laut seinen Recherchen so nicht wahr seien. Daraus schloss er, das Stück enthalte Übertreibungen und Manipulationen, es halte einem seriösen Faktencheck nicht stand.
In der zweiten Rezension vom April 2019 wiederholte Frenkel seine Kritik und erwähnte, dass zwischen der «Republik»-Redaktion und ihm ein Schriftwechsel und ein Gespräch stattgefunden hätten. Die Autorinnen hätten 13 Fehler zugegeben und korrigiert. Eine Richtigstellung habe aber keine stattgefunden.
Der Schweizer Presserat kam «nach gründlicher Prüfung» der Eingaben zum Schluss, «dass die Reportage in der Tat eine Anzahl von Ungenauigkeiten und journalistischen Fehlern enthielt».
Konkret geht es dabei meist um Details wie die Hotelkosten der Autorinnen, ob ein ein Treffen zufällig war oder nicht, ob eine Kirche aus den Fünfziger- oder den Sechzigerjahren stammt.
«Aber nicht jeder Fehler ist eine bewusste oder eine schwere Manipulation», schreibt der Presserat. Eine bewusste Manipulation sei ebenso wenig durch die Fakten gestützt wie eine Fälschung, also das Erfinden ganzer Passagen oder Interviews.
«Genau dies aber macht der Beschwerdegegner der Beschwerdeführerin zum Vorwurf, wenn er sagt: ´Es ist möglich, dass auch andere Porträts erfunden oder manipuliert worden sind.`»
Dadurch würde eine Schwere der Vergehen suggeriert, «die in keinem Verhältnis steht zu dem, was in diesem Fall an Fehlleistungen transparent gemacht worden ist», schreibt der Presserat in der 16-seitigen Stellungnahme weiter.
«Insbesondere der sehr schwere Vorwurf im angedeuteten Vergleich mit dem Skandal ´Relotius` wurde nicht hinreichend belegt.»