Der Ringier-Verlag und die ehemalige grüne Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin werden sich erneut vor Gericht gegenüberstehen: Beide Streitparteien sind mit dem Urteil des Zuger Kantonsgerichts nicht zufrieden und ziehen den aufsehenerregenden Medienfall deshalb vor die nächste Instanz.
Für Jolanda Spiess-Hegglin geht es vor allem um Linderung des seelischen Schadens, den sie als Folge einer jahrelangen Medienkampagne erlitten hat. Unter der Schlagzeile «Sex-Skandal um SVP-Politiker: Hat er sie geschändet?» machte der «Blick» Vorfälle publik, die sich im Nachgang zur Landammann-Feier vom 20. Dezember 2014 ereignet haben sollen.
Als erste Zeitung machte der «Blick» auch Namen und Bild der beiden Involvierten – der damaligen grünen Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin und des SVP-Kantonalpräsidenten Markus Hürlimann – publik. Gemäss Urteil des Zuger Kantonsgerichts hat das Boulevardblatt damit Spiess-Hegglin in ihrer Persönlichkeit verletzt.
Doch die blosse Feststellung der Persönlichkeitsverletzung genügt der Ex-Politikerin nicht: Zusätzlich zur finanziellen Genugtuung in Höhe von 20'000 Franken, die ihr die erste Gerichtsinstanz zugesprochen hatte, beharrt sie auf einer öffentlichen Entschuldigung durch Ringier.
Unter dem Titel «Entschuldigung Jolanda Spiess-Hegglin!» soll der «Blick» sein Bedauern über die «unfaire und persönlichkeitsverletzende Berichterstattung» zum Ausdruck bringen. Um diese Schlagzeile in die Zeitung zu bringen, zieht Spiess-Hegglin nun vor das Zuger Obergericht, wie CH Media am Dienstag schrieb. Ihre Anwältin Rena Zulauf erklärte auf Nachfrage des Klein Reports: «Es geht darum, ein Zeichen zu setzen gegen die fehlende Entschuldigungskultur in den Schweizer Medien.»
Genauso unzufrieden mit dem erstinstanzlichen Urteil wie Jolanda Spiess-Hegglin ist auf der anderen Seite auch Ringier: «Wir teilen die Ansichten des Kantonsgerichts Zug in den beiden wesentlichen Punkten nicht», lautete die Stellungnahme des Medienhauses auf Nachfrage des Klein Reports.
Ringier sei weiterhin der Meinung, dass die Feststellung einer Persönlichkeitsverletzung zu Unrecht erfolgte und entsprechend auch keine Genugtuung zuzusprechen sei. «Deshalb haben wir beim Obergericht des Kantons Zug Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt.»
Übrigens: Dass die gerichtliche Durchsetzung einer Entschuldigung grundsätzlich möglich ist, zeigt ein Bundesgerichtsfall aus dem Jahr 2013. Damals hatten die Richter dem Millionenerben Carl Hirschmann befohlen, sich im Internet öffentlich bei seiner Ex-Freundin zu entschuldigen. Hirschmann hatte sie zuvor als Lügnerin hingestellt und so ihre Persönlichkeit verletzt.