Jetzt ist die Mehrwertsteuer-Rückerstattung unter Dach und Fach: National- und Ständerat haben in der Schlussabstimmung am Freitagvormittag beschlossen, die unrechtmässige Besteuerung der Radio- und TV-Gebühren zurückzuzahlen.
Damit wird der Bund den 3,7 Millionen Haushalten in der Schweiz pauschal 50 Franken zurückzahlen. Dies für die zu Unrecht auf den Radio- und TV-Gebühren erhobene Mehrwertsteuer.
Die eidgenössischen Räte haben dem «Bundesgesetz über die pauschale Vergütung» mit keiner einzigen Nein-Stimme am Freitag, dem letzten Tag der Herbstsession, zugestimmt.
Damit ist ein seit fünf Jahren hängiges Dossier vom Tisch. 2015 hatte das Bundesgericht in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen nicht der Mehrwertsteuerpflicht untersteht. In einem zweiten Urteil unterlag das Bakom 2018.