Nicht nur im Aargau muss Roger Schawinski eine Niederlage einstecken, auch im Bündnerland hat er kein Glück: Radio Grischa erhält definitiv die Radiokonzession vom Bundesamt für Kommunikation.
Dies vermeldete der Chefredaktor der «Südostschweiz», David Sieber, am Donnerstag um 17.37 Uhr über seinen Twitter-Account. Der Sender Radio Grischa selber verkündete die Neuigkeit 20 Minuten später ebenfalls über Twitter.
«Der jahrelange Streit um die Konzession von Radio Grischa ist entschieden. In seinem Urteil vom 17. April 2014 hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde von Roger Schawinski, Daniel Siegel, Stefan Bühler und Matthias Eppenberger bzw. von Radio Südost AG in Gründung gegen die Erteilung der Radiokonzession als gegenstandslos abgeschrieben», schreibt der Radiosender dann in einer Mitteilung.
Das Gericht begründete das Urteil damit, dass das Radio- und Fernsehgesetz pro Veranstalter höchstens zwei Radiokonzessionen vorsieht. «Weil Roger Schawinski mit Radio 1 und der Übernahme von Radio 105 zwei Radiokonzessionen besitzt, sollte Matthias Eppenberger seinen Platz als Gesellschafter von Radio Südost AG in Gründung übernehmen.
Auch hier kommentiert das Gericht wie im Fall von Radio Argovia den Sachverhalt folgendermassen: «Mit einer Veranstalterkonzession verbundene Rechte und Pflichten sind nicht übertragbar bzw. höchstpersönlicher Natur, weshalb der vorliegend vorgenommene Parteiwechsel unzulässig ist.»