Bis Mitte August soll die Mediapulse AG TV-Sender, Werbeauftraggeber und Mediaagenturen mit «korrigierten und von sämtlichen Marktpartnern akzeptierten» TV-Quoten beliefern. Das forderte der Verband bsw leading swiss agencies am Donnerstag in einem Kommuniqué. Eine weitere Verschiebung würde die Planung der Fernsehwerbung für das kommende Jahr stark beeinträchtigen, erklärte bsw-Geschäftsführer Peter Leutenegger auf Nachfrage des Klein Reports.
Die Forderung des Verbands richtet sich an die Mediapulse und den Privatsender 3 Plus, die bisher keine Einigung erzielen konnten: «Es ist für den bsw nicht akzeptabel, dass die Verhandlungen, die zum grössten Teil erfolgreich geführt wurden, nicht fortgeführt werden», heisst es in der Mitteilung. Dies umso mehr, als bekannt sei, «dass es berechtigte Kritikpunkte bezüglich Wissenschaftlichkeit und Verlässlichkeit der erhobenen Daten gibt».
Auf die Frage des Klein Reports, welche Gründe nach Wissen des bsw hinter dem Abbruch der Verhandlungen zwischen der Mediapulse und 3 Plus stehen, sagte Leutenegger: «Da gibt es wie immer zwei verschiedene Versionen.» Die Aufhebung der einstweiligen Verfügung, womit die Notwendigkeit zur weiteren Verhandlung weggefallen sei, und die relative Unbeweglichkeit der Parteien, so der Verbandschef.
Die zeitliche Forderung hält der bsw für realistisch: «Wir gehen davon aus, dass es möglich sein muss, die Differenzen bis zum 15. August zu bereinigen, wenn alle Parteien guten Willen zeigen», sagte Leutenegger gegenüber dem Klein Report.
«Bei einer weiteren Verschiebung der Veröffentlichung aller korrigierten und von sämtlichen Marktpartnern akzeptierten TV-Daten können Anpassungen und Optimierungen sämtlicher geplanter TV-Kampagnen während der Monate Oktober bis Dezember nicht mehr vorgenommen werden», meinte Leutenegger auf die Frage nach den Auswirkungen weiterer Verzögerungen.
Sehr wichtig sei dabei, «dass die Grundlage zur Berechnung der Daten ganzjährig die gleiche bleibt. Eine Änderung zum Beispiel der Gewichtungsfaktoren innerhalb des Jahres ist nicht akzeptierbar.» Zudem würde eine weitere Verschiebung die benötigte Zeit zur effizienten Erarbeitung sämtlicher Kampagnenstrategien sowie Planungs- und Einkaufsarbeiten für 2014 stark beeinträchtigen.
Gefragt nach möglichen weiteren Schritten seitens des bsw, eklärte Leutenegger: «Die Mediaagenturen verpflichten sich gegenüber ihren Auftraggebern, mit ihrer Planung qualitative und quantitative Leistungsziele zu erreichen. Die Erreichung dieser Ziele müssen von den Agenturen Ende Jahr bewiesen werden. Dies beeinflusst unter Umständen auch die Höhe der Agenturentschädigung. Sollten keine verlässlichen Daten vorliegen, könnten bsw-Agenturen, einzeln oder gemeinsam, eine Schadenersatzklage gegenüber den Verantwortlichen des Debakels anstreben.»
Diese Drohung schiesst natürlich erneut ins Leere, muss der Klein Report anfügen. Es ist nicht Aufgabe eines kleinen TV-Anbieters wie 3 Plus, für die korrekte Datenerhebung besorgt zu sein. Die in den letzten Tagen orchestrierte, aufgeregte Verbandskommunikation vom bsw, aber auch vom Dachverband Schweizer Werbung (SW), lässt das Grundübel der nicht marktgerechten Abbildung des vielschichtigen Schweizer TV-Marktes ausser Acht. Zudem ist eine solche Hetze dumm und unverhältnismässig und im Zuge einer laufenden superprovisorischen Verfügung in einem Rechtsstaat nicht angebracht.
Mässigung tut Not: Mediapulse muss an den Verhandlungstisch zurück und sich nicht wie ein Monopolist gebärdend mit dem Aussitzen des selbstverschuldeten Problems begnügen. Bereits ausgehandelte Fortschritte dürfen nicht wieder rückgängig gemacht werden. Für Mediapulse und die SRG ist es ansonsten ein Pyrrhussieg.
Am 20.6.2013 - die zweite superprovisorische Verfügung: Erneut superprovisorische Verfügung gegen die Publikation der TV-Quoten
Am 13.6.2013: Superprovisorische Verfügung gegen Mediapulse aufgehoben und am 26.5.2013: TV-Quoten-Debakel: Publisuisse und Goldbach Media zum Uvek-Entscheid
Am 21.5.2013: Zehn Regionalsender treten aus dem TV-Panel der Mediapulse aus