Unter dem Titel «Ein gefährliches Gift macht sich nützlich» informierte «Puls», das Gesundheitsmagazin des Schweizer Fernsehens, Anfang Januar zum Thema Botox. In der halbstündigen Spezialsendung ging es um die Entdeckung und die verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten des Nervengifts. Nicht thematisiert wurden dagegen die für die Botox-Produktion nötigen Tierversuche.
Nun hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) eine Beschwerde des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) gutgeheissen. «Puls» habe das Sachgerechtigkeitsverbot verletzt: Das Publikum habe sich zu der Sendung keine eigene Meinung bilden können, weil die Problematik der Tierversuche nicht zur Sprache gekommen sei, heisst es in der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme der UBI.
Die Tierversuche, so die Beschwerdeinstanz, stellten in einer Spezialsendung «keinen Nebenpunkt dar»: «Das Ausblenden dieses wesentlichen, dem Schweizer Fernsehen bekannten Faktums war geeignet, den Gesamteindruck der Sendung zu beeinflussen, welcher durch den steilen, unaufhaltsamen Aufschwung von Botox generell und vor allem in der kosmetischen Anwendung geprägt wurde.»
Die Kommission hat die Beschwerde mit fünf zu drei Stimmen gutgeheissen. Die Beschwerdegegner haben die Möglichkeit, den Entscheid beim Bundesgericht anzufechten.