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Samstag
01.05.2010

Das Bundesverwaltungsgericht stützte am Freitag den Entscheid der Wettbewerbskommission Weko, welcher der Publigroupe wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung eine Verwaltungssanktion von 2.5 Millionen Franken auferlegte. Der Werbevermarktungskonzern zieht nun das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts an das Bundesgericht weiter, wie die PubliGroupe am Freitagmorgen in Lausanne mitteilte. Weil dieser Entscheid Jahre zurück liegt, hätten sich die Marktverhältnisse inzwischen grundlegend verändert, begründet die PubliGroupe ihre Intervention.

Die Weko hatte in ihrem Entscheid vom 5. März 2007 eine einvernehmliche Regelung betreffend der neuen, bereits seit dem 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Richtlinien für die Kommissionierung von Berufsvermittlern genehmigt und damit ein seit November 2002 laufendes Verfahren abgeschlossen. Im Rahmen dieser Einigung mit der PubliGroupe wurde damals die Sanktion ausgesprochen: Dagegen hatte die PubliGroupe beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde geführt.