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Sonntag
14.07.2019

Medien / Publizistik

Keine Beschwerde nach der Gläubigerversammlung vom 26. Juni, 2019 im Zürcher Volkshaus eingegangen

Keine Beschwerde nach der Gläubigerversammlung vom 26. Juni, 2019 im Zürcher Volkshaus eingegangen

Trotz zum Teil existenzieller Sorgen ergeben sich die vielen kleineren und mittelgrossen Verlage, die vom Konkurs der Publicitas betroffen sind, ihrem Schicksal: Der Verteilschlüssel, so wie er am 27. Mai 2019 von der Publicitas-Konkursmasse, Thalos und diversen Verlagen (Tamedia, NZZ, Basler Zeitung, Somedia, ESH, Admeira, TCS, AZ Medien) ausgehandelt worden ist, ging ohne Beschwerden durch.

«Das Konkursamt hat sich bei den Bezirksgerichten Bülach und Zürich erkundigt, ob Beschwerden gegen die Wahlen und/oder Beschlüsse der Gläubigerversammlung vom 26. Juni 2019 eingegangen sind», sagte Brigitte Umbach-Spahn, ausseramtliche Konkursverwalterin, am Donnerstag auf Nachfrage des Klein Reports.

«Anfang dieser Woche haben die Gerichte dem Konkursamt mitgeteilt, dass keine Beschwerde eingegangen ist», so die Rechtsanwältin der Kanzlei Wenger Plattner. Damit gelten die Beschlüsse der Gläubigerversammlung vom 26. Juni als angenommen.

Nach Recherchen des Klein Reports haben verschiedene Gläubiger zunächst eine Anfechtung in Erwägung gezogen, sich dann aber im Sinne des «Weiterkommens der gesamten Sache» (O-Ton eines Gläubigers) dagegen entschieden.

Ein weiterer Betroffener sagte: «Wir haben viel Geld verloren und sehen als Gläubiger der dritten Klasse wenig Aussicht, noch etwas zu bekommen. Dennoch haben wir uns gegen eine Beschwerde entschieden, damit es nun wenigstens vorwärts geht und wir den P-Konkurs irgendwann abhaken können.»

Der Schuldenberg, den die Publicitas hinterlassen hat, ist kolossal: Die über 700 betroffenen Gläubiger haben Forderungen in Höhe von 114 Millionen Franken beim Konkursamt angemeldet.

Während Thalos und Tamedia ihre Forderungen vorab mit Zessionen sicherten, haben Basler Zeitung, NZZ, Admeira, ESH, TCS, Somedia und AZ Medien sogenannt «bessere Rechte» geltend gemacht und werden so bei der Verteilung der Inkasso-Erlöse gegenüber allen anderen Verlagen bevorzugt.