Der lautstarke Protest der Tamedia-Journalistinnen hat das Bundeshaus erreicht. Der Bundesrat verurteilt jegliche Diskriminierung, will die Medienförderung aber nicht an Diversity-Kriterien knüpfen.
In der Fragestunde wollte die Fraktionschefin der Grünen, Aline Trede, letzte Woche vom Bundesrat wissen, ob er von dem offenen Protestbrief der Journalistinnen erfahren habe, die «strukturellen Sexismus im Unternehmen benennen und dokumentieren».
Weiter fragte sie die Landesregierung, ob es nicht denkbar sei, die Medienförderung an ethische und Diversity-Aspekte zu knüpfen.
Nun hat der Bundesrat geantwortet. Er habe über die Medien Kenntnis vom Brief der Tamedia-Journalistinnen erhalten, heisst es in dem Antwortschreiben. Er verurteile alle Formen von Diskriminierung, Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz.
Die Berücksichtigung von ethischen und Diversity-Kriterien sei aber weder im Radio- und Fernsehgesetz noch im Postgesetz bei der Medienförderung vorgesehen. Und das zu Recht. Solche Kriterien zu überprüfen, «wäre wegen der hohen Komplexität und Sensibilität des Themas kaum möglich», meint der Bundesrat.
Der Umgang mit Gleichstellungsfragen und Sexismus sei primär eine Frage der Unternehmenskultur. Solche Themen sollen mit arbeitsrechtlichen Massnahmen geregelt werden, zum Beispiel durch einen Gesamtarbeitsvertrag.