Die «Arena»-Sendung «Trumps Krieg gegen die Medien» führte mit 494 Beanstandungen zu einem Rekord bei der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz. Vor allem der Umgang mit dem Historiker Daniele Ganser löste heftige Kritik aus. Nun befasste sich die UBI mit dem Thema und kam zum Schluss, dass kein Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz vorliegt.
Anlass für die Kritik am hitzigen Polit-Talk vom 24. Februar war die Darstellung von Daniele Ganser als «Verschwörungstheoretiker» und seine Einführung als «umstrittener Publizist». Zudem wurde eine E-Mail vom Historiker und Friedensforscher an SRF-Mitarbeitende ohne sein Wissen und auch nur in Teilen während der Sendung eingespielt.
Ganser protestierte daraufhin vehement, bezeichnete das Vorgehen als «eine Riesenfrechheit». Moderator Jonas Projer warf er vor, dass er «etwas nehme und den anderen Teil wegschneide». Der Streit zwischen Projer und Ganser eskalierte in der Folge derart, dass der Moderator sogar kurzzeitig androhte, die Sendung sofort abzubrechen.
Mit diesen Punkten befasste sich nun auch die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). In ihrer Entscheidung schreibt sie, dass die Sendung den «Mindestanforderungen an den Programminhalt noch genügte».
Man erachte den Umgang mit Ganser zwar «teilweise als problematisch», wie namentlich die Veröffentlichung der E-Mail. Ganser habe jedoch die Gelegenheit gehabt, zu gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Dadurch sei dieser problematische Umgang für das Publikum transparent geworden und eine eigene Meinungsbildung sei möglich gewesen.
Die Entscheidung der UBI fiel dabei durch einen Stichentscheid der Vizepräsidentin, da eine Stimmengleichheit von vier zu vier bei den anderen Mitgliedern vorlag.
Die vier unterlegenen Mitglieder hätten das «Sachgerechtigkeitsgebot» als verletzt betrachtet. Der Grund: Die Sendung sei «tendenziös» gewesen, indem durch die Gestaltung und Moderation die Glaubwürdigkeit von Kritikern der Medien in Frage gestellt worden sei. Redaktion und Moderation hätten sich bei dieser «Arena», die sie selber betraf, zurückhalten müssen, schrieb die UBI in einer Mitteilung zum Fall.
Eine andere Beschwerde gegen einen Beitrag der Sendung «HeuteMorgen» von Radio SRF zum Energiegesetz wurde hingegen gutgeheissen. Konkret berieten die Mitglieder der UBI über eine Sendung, die im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 über das Energiegesetz ausgestrahlt worden war.
Dabei habe der rund zweieinhalbminütige Beitrag zu den Kosten des Energiegesetzes die Anforderungen der journalistischen Sorgfaltspflichten zur Gewährleistung der Chancengleichheit der sich gegenüberstehenden Lager nicht erfüllt.
Namentlich sei eine Aussage der Redaktorin, wonach die SVP mit ihren Kostenberechnungen «sicher nicht Recht hat», irreführend und parteiisch gewesen. Die Beschwerde der SVP sei deshalb mit sechs zu drei Stimmen gutgeheissen worden.