Der Anteil der privaten Radio- und Fernsehstationen am Gebührenkuchen soll bei sechs Prozent festgelegt werden. Dies entspricht dem im aktuellen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) vorgesehenen Maximum. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Motion von Christophe Darbellay (CVP) mit 39 zu 4 Stimmen angenommen.
Nicht die Höhe der Gebühren selber, sondern die Verteilung zwischen der SRG und den Privaten soll neu zementiert werden. Das revidierte RTVG, das im Juli 2016 in Kraft getreten ist, legt für den Anteil der Privaten einen Rahmen von vier bis sechs Prozent fest (Art. 40 RTVG).
Bereits im letzten Jahr erhöhte der Bundesrat den Anteil von vier auf fünf Prozent und damit auf 67,5 Millionen Franken. Mit der Annahme der Motion durch das Parlament ist die Regierung beauftragt, den Anteil der Privaten auf sechs Prozent anzuheben. Dies würde aktuell eine Erhöhung um weitere 13,5 Millionen auf 81 Millionen Franken bedeuten.
Ebenfalls von beiden Räten angenommen wurde eine Motion von FDP-Nationalrat Kurt Fluri. Damit muss die SRG verpflichtet werden, «insbesondere einen definierten Teil ihres Produktionsbedarfs durch Auftragsvergabe an unabhängige Anbieter in der Schweiz zu decken», so der Text der Vorlage.
Abgelehnt wurde hingegen vom Ständerat eine Plafonierung der Empfangsgebühren im RTVG, wie in der Motion von Thomas Maier (Grünliberale) vorgeschlagen. Das Anliegen habe sich erübrigt, da Bundespräsidentin Doris Leuthard bereits angekündigt habe, die Gebühren nicht weiter erhöhen zu wollen. Die Gebühren sollen künftig «deutlich unter 400 Franken» liegen, so Leuthard.