Mit der elektronischen ID soll die Hoheit über die persönlichen Daten ganz in die Hände der User kommen. In der Umsetzung will sich der Staat die Arbeit mit der Wirtschaft teilen. Am Freitag hat der Bundesrat seine Ideen skizziert.
Wir kaufen ÖV-Tickets per App, bestellen Schuhe bei Online-Versandhäusern oder stimmen, in ein paar Kantonen, elektronisch ab. Eine korrekte und sichere Identifikation im Internet wird «immer wichtiger», daran besteht kaum Zweifel.
Für die Umsetzung gibt es unterschiedliche Modelle. Der Bundesrat verspricht in seinem Vorschlag, den er am Freitag in den groben Umrissen publiziert hat, die «volle Kontrolle über die eigenen Daten». Die Grundidee der sogenannten digitalen Identitätsnachweises, kurz «E-ID», ist, dass die Hoheit über die persönlichen ID-Daten «ausschliesslich in der Hand der betreffenden Person liegt».
Dritten, zum Beispiel Online-Diensten, werden sie nur weitergegeben, wenn die User diese ausdrücklich bejahen. Umgekehrt entscheiden die Online-Dienste, ob sie für die Nutzung ihrer Services die Verwendung der staatlich anerkannten digitalen Identität verlangen - oder nicht.
Dazu braucht es laut Bundesrat ein eigenes Bundesgesetz. Am Freitag hat er seine Botschaft dazu fürs Parlament verabschiedet. Sie sieht vor, dass der Staat und die Privatwirtschaft kooperieren: Damit sich niemand eine falsche digitale Identität zulegen könne, soll nur der Staat die Existenz einer Personen und ihre Identitätsmerkmale prüfen dürfen.
Für die Umsetzung aber will der Bundesrat die Wirtschaft ins Boot holen: Die Entwicklung der digitalen Träger und die Ausstellung der elektronischen IDs sollen private Anbieterinnen übernehmen. «Diese sind näher an den Userinnen und Usern sowie an den massgebenden Technologien», hiess es am Freitagnachmittag von der Pressestelle des Bundesamtes für Justiz. Der Bund kontrolliere die Lizenznehmer regelmässig.