Content:

Samstag
05.01.2019

Medien / Publizistik

Der ehemalige Bundesrichter Giusep Nay wehrte sich vor dem Presserat gegen einen Artikel der «NZZ am Sonntag». Denn der Berater des Whistleblowers Adam Quadroni wollte nicht in einem Porträt mitwirken, das ihn in einem «falschen oder gar schlechten Licht» darstelle.

Doch wie der Presserat ausführte, kann eine interviewte Person nicht verlangen, dass sie nach ihrem Gusto dargestellt wird. «Wer sich auf ein Gespräch mit einem Journalisten einlässt, muss damit rechnen, dass dieser kritische Töne miteinfliessen lässt oder ein Bild zeichnet, welches nicht mit dem Selbstbild übereinstimmt.»

Die interviewte Person hat zwar das Recht, ihre eigenen – direkten und indirekten – Zitate zu autorisieren. Sie darf aber nicht in den übrigen Inhalt des Artikels eingreifen. So auch im Beitrag über Giusep Nay, den die «NZZ am Sonntag» mit der Überschrift «Selbst als Pensionierter will er immer Recht haben» betiteln durfte.

Nays Beschwerde wurde deshalb vom Presserat vollumfänglich abgewiesen.