Die Ummantelung einer Zeitung mit Werbung gefährdet nach Ansicht des Presserates das Renommee der Zeitung als redaktionelles Qualitätsprodukt. Der Presserat appelliert an die Verleger, das Ansehen der Presse nicht so aufs Spiel zu setzen. Gegen das berufsethische Gebot der Trennung von redaktionellem Teil und Werbung verstosse eine Ummantelung mit Werbung aber nicht, schreibt der Schweizer Presserat in einer am Dienstag publizierten Stellungnahme. Eine Beschwerde gegen die Tessiner Blätter «Giornale del Popolo» und «La Regione» hat er in der Hauptsache abgewiesen.
Die Beschwerde gegen die die redaktionellen Inhalte umhüllenden Werbebeilagen - ein Inserat von Mediamarkt - kam von der Tessiner Journalistenvereinigung. Der Presserat stellt fest, die beiden Titelseiten hätten im Publikum kaum Anlass zu Verwechslungen zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung gegeben.
Ebenso seien die beiden Folgeseiten korrekt als Publireportagen gekennzeichnet gewesen. Die beiden Zeitungen seien jedoch zu weit gegangen, als sie auf den Folgeseiten nicht nur typografische Ähnlichkeit, sondern Identität im Layout suggerierten. Das verstosse gegen das berufsethische Trennungsgebot. Werde eine Frontseite ummantelt, gefährde dies das Renommé der Zeitung als redaktionelles Qualitätsprodukt, so der Presserat. Die Leserschaft wisse zunächst nicht, «ob sie jetzt einen schreienden Billigprospekt oder ihr traditionelles - bloss aufdringlich umhülltes - Informationspaket aus dem Briefkasten zieht».
Dienstag
12.10.2004