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Freitag
04.05.2018

IT / Telekom / Druck

Gespräch mit Gemeinde: «reine Alibiübung»

Gespräch mit Gemeinde: «reine Alibiübung»

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen: Die Tessiner Gemeinde Balerna wehrte sich erfolglos beim Bundesverwaltungsgericht dagegen, dass die Dorfpost in eine Agentur umgewandelt wird. 

«Der Entscheid der Post, eine Poststelle in eine Agentur umzuwandeln, kann nicht vor Gericht angefochten werden», entschieden die Richter in St. Gallen laut dem am Donnerstag publizierten Urteil. Die geplante Schliessung von 600 Poststellen hatte im Dezember auch das Parlament beschäftigt.

Bevor die Post über das Schicksal einer Filiale entscheidet, ist sie laut Postverordnung dazu verpflichtet, mit der betroffenen Gemeinde das Gespräch zu suchen. Eine «einvernehmliche Lösung» soll angestrebt werden. 

Und wenn keine Lösung zustande kommt, kann die Gemeinde noch die Postkommission des Bundes einschalten. Diese prüft dann, ob die Post den Zugang zur Grundversorgung weiterhin sicherstellt. Und gibt der Post schliesslich «eine Empfehlung» ab.

Der «definitive Entscheid» darüber, ob eine Postfiliale geschlossen, verlegt oder in eine Agentur umgewandelt wird, liegt aber letztlich in der Hand der Post-Geschäftsleitung, urteilte jetzt das Gericht. Um am Entscheid der Postleitung zu rütteln, gebe es keine rechtlichen Mittel. Das Urteil kann noch vor dem Bundesgericht angefochten werden.

Als «reine Alibiübungen» bezeichnete Syndicom die Konsultationsgespräche, die die Post mit den Gemeinden führen muss. Die Gewerkschaft fordert eine Revision des Postgesetzes. Die Gemeinden sollen in die Entscheidung, ob die Post im Dorf bleibt oder nicht, stärker einbezogen werden. 

Für den Moment ruft Syndicom die Gemeinden dazu auf, die Gespräche mit der Post zu verweigern, um das Entscheidungsprozedere zu blockieren.