Nach der Niederlage vor dem Berner Obergericht Ende Mai zieht das Bundesamt für Polizei (Fedpol) die Postauto-Affäre weiter vors Bundesgericht. Zudem möchte Fedpol das Verwaltungsstrafverfahren wieder aufnehmen, wie das Bundesamt am Samstag kommunizierte.
In der Mitteilung heisst es in typischem Behördendeutsch: «Nach eingehender Analyse des Entscheids des Berner Obergerichts hat Fedpol entschieden, Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen und damit eine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage des Einsatzes einer Verfahrensleitung durch eine Bundesbehörde in einem Verwaltungsstrafverfahren zu erhalten.»
Ende Mai ist das Fedpol mit seiner Beschwerde vor dem Berner Obergericht abgeblitzt, bei der es sich um einen Rückweisungsentscheid des Berner Wirtschaftsgerichts handelte. Dieses urteilte vergangenen Dezember, dass die Anklage des Fedpol im Postauto-Skandal «schwerwiegende Verfahrensmängel» aufweise.
Konkret ging es dabei darum, dass das Fedpol 2018 alt Bundesrichter Hans Mathys und Kantonsrichter Pierre Cornu als externe Verfahrensleiter im Postauto-Fall einsetzten. Dabei mangelte es aber laut Wirtschaftsgericht an formell-gesetzlichen Grundlagen. Wie vom Obergericht gefordert, rekrutiert Fedpol dafür nun eine neue Verfahrensleitung, um das Verwaltungsverfahren wieder aufzunehmen.
Die Postauto-Affäre reicht bis 2017 zurück. Damals wurde vom Bundesamt für Verkehr (BAV) festgestellt, dass der staatsnahe Betrieb Postauto Schweiz seit 2007 gesetzeswidrige Umbuchungen tätigte. Damit konnte die Firma Gewinne verschleiern und weiter Subventionen beziehen.
Finanziell gesehen ist der Skandal mit der Rückzahlung von 205 Millionen Franken an Bund, Kantone und Gemeinden bereits bereinigt.