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Dienstag
19.12.2017

Vermarktung

Umsatzziel verfehlt: Post straft Kunden

Umsatzziel verfehlt: Post straft Kunden

Die Post hat ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht: Bei den adressierten Massenbriefsendungen über 50 Gramm von Geschäftskunden hat der staatliche Konzern den Konkurrenten Quickmail behindert und «gewisse Kunden diskriminiert», wie die Wettbewerbskommission (Weko) am Montagmorgen mitteilte.

Bei einer Vielzahl von Verträgen seien Rabatte vereinbart worden, die tiefer waren als in den Preissystemen vorgegeben. «Daher mussten einige Kunden höhere Preise bezahlen als andere», erklärten die Wettbewerbshüter. «Damit wurden sie einerseits im Wettbewerb mit anderen Kunden unzulässig behindert und haben andererseits der Post zu hohe Preise bezahlt.»

Mit dem ab 1. April 2011 geltenden Preissystem «Capri» habe die Post zudem einen Zusatzrabatt eingeführt. So wurden Post-Kunden belohnt, wenn sie das vereinbarte monatliche Umsatzziel erreichten oder übertrafen. Umgekehrt wurden Kunden vom De-facto-Monopolisten abgestraft, «wenn sie das monatliche Umsatzziel verfehlten», schreibt die Weko wörtlich. Die vertraglichen Sonderkonditionen gewährte die Post Geschäftskunden bei Briefsendungen ab einem jährlichen Sendungsvolumen von 100 000 Franken. Diese Kunden nannte sie auch noch «Vertragskunden».

Dieses intransparente Preissystem führte somit dazu, dass Kunden von einer Auslagerung eines Teils ihrer Briefsendungen an den Wettbewerber Quickmail abgehalten wurden.

Deshalb büsst die Weko die Schweizerische Post mit 22,6 Millionen Franken.