Im Abstimmungskampf um die «Selbstbestimmungs-Initiative» hat «20 Minuten» auf der Front ein ganzseitiges Inserat publiziert. Obwohl es als «Anzeige» gekennzeichnet war, sieht der Presserat die Grenze zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt verletzt.
«Sollen türkische Richter unser Minarettverbot aushebeln können?», war am 20. November 2018 auf der Frontseite von «20 Minuten» zu lesen. Und weiter: «Wer das nicht will, sagt JA zur Selbstbestimmungsinitiative!» Neben dem kurzen Text war das Foto eines Minaretts abgedruckt, in der gleichen Farbe wie das Logo von «20 Minuten».
Eigentlich hat «20 Minuten» die üblichen Kriterien für die Trennung von Inhalt und Werbung Rechnung berücksichtigt: So ist für das Inserat eine andere Schrift verwendet worden als für die übliche Frontseite. Und auch der Auftraggeber, das «Egerkinger Komitee», wurde in Kleinschrift erwähnt und die politische Werbung als «Anzeige» gekennzeichnet.
Diese Kennzeichnung sei aber «kaum sichtbar» und das Komitee «einer breiten Öffentlichkeit kaum bekannt» gewesen, kritisiert der Presserat in der am Freitag publizierten Stellungnahme.
«Vor allem aber war alles auf einer einzigen grafischen Ebene angelegt und daher entstand für die Leserschaft zu wenig Klarheit über die Frontseite, die üblicherweise immer die wichtigsten Informationen enthält.»
Auch auf der zweiten Seite hatte das Abstimmungskomitee eine Anzeige geschaltet. Daran hatte der Presserat nichts zu bemängeln, weil «aufgrund des völlig verschiedenen Schriftbildes auf den ersten Blick» klar werde, was Werbung und was redaktioneller Content ist.
Hier habe kein falscher Eindruck entstehen können. Dies, obwohl die eigentlich erforderliche Kennzeichnung als «Anzeige» fehlte.