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Donnerstag
09.10.2014

Medien / Publizistik

Das Urheberrecht im digitalen Zeitalter ist eine Baustelle, welche die Medien, Künstler und die Politik beschäftigt. Der Klein Report sprach mit dem neuen Pro-Litteris-Direktor und Rechtsanwalt Philip Kübler.

«Das Urheberrecht halte ich für die erste und grösste Chance, um in einer pulsierenden digitalen Kommunikationslandschaft sicherzustellen, dass qualitative Inhalte, Inhalte von Profis entschädigt werden», so Kübler zuversichtlich. Der erste Schritt einer Kulturpolitik sei, das Urheberrecht durchzusetzen. «Das ist unter anderem die Aufgabe von Verwertungsgesellschaften wie der Pro Litteris oder der Suisa».

Kübler macht in der digitalen Medienwelt jedoch ein grosses Problem aus, dass behoben werden müsste: «Im Internet sieht man eine Welt, in der ganz viel Investitionskapital und Aufwand in Infrastrukturen (Telekom) und Dienste (Suchmaschinen, News-Aggregatoren, Portale und Plattformen) fliessen. Es wäre widersinnig und kulturell bedauerlich, wenn fast unbegrenzt Geld in die Rahmenbedingungen fliesst, aber der geistige Inhalt, den Menschen schaffen, nicht entschädigt wird.»

Die Güte des Urheberrechts messe sich auch daran, ob es gelinge, diese Wertschöpfung in die Infrastruktur und Technik abzubilden in Entschädigungen an die Werkschaffenden, so sein Plädoyer für die Autorinnen und Autoren.

Auf die Frage des Klein Reports, woran es denn liege, dass in die Infrastruktur ungleich mehr investiert werde als in die Schöpfer des Inhalts, hielt der Jurist mehrere Antworten bereit: «Erstens liegt es daran, dass die Durchsetzung des Urheberrechts im Internet schwierig ist. Zweitens darf man nicht vergessen, dass viele Menschen dazu bereit sind, auf ihre Urheberrechte im Internet ganz oder teilweise zu verzichten. Drittens liegt es an der Urheberrechtspolitik, denn niemand zahlt gerne freiwillig.»

Auch im Gesetz sieht der Jurist noch Lücken und offene Fragen, beispielsweise beim Verleihen: «Während Vermieten als Urheberrecht gilt, ist das beim Verleihen nicht der Fall. Und das Urheberrechtsgesetz knüpft teilweise an alte Nutzungshandlungen an. Vervielfältigung ist im Internet nicht immer der typische Nutzungsvorgang. Viele wertvolle Werknutzungen finden ohne Vervielfältigung statt. Stichworte Cloud oder Streaming. Dort gibt es Modernisierungsbedarf.»