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Freitag
01.12.2017

Medien / Publizistik

Jean-Claude Bastos wollte «Sache abfedern»

Jean-Claude Bastos wollte «Sache abfedern»

«Von Drohungen bis Charmeattacken»: Die in den Tamedia-Artikeln zu den «Paradise Papers» erwähnten Schweizer Firmen und Personen haben laut Superchefredaktor Arthur Rutishauser mit allen Mitteln versucht, die Veröffentlichung der Artikel zu verhindern. Passiert sei bisher jedoch noch nichts.

«Heikle Geschäfte von Schweizer Unternehmen und Personen in Hochrisikoländern und Steueroasen» deckten die Journalisten von Tamedia laut eigenen Angaben im Zuge der «Paradise Papers» auf.

Zu den bekanntesten involvierten Akteuren und Akteurinnen gehören dabei der Rohstoffkonzern Glencore, SBB-Präsidentin Monika Ribar und der schweizerisch-angolanische Investor Jean-Claude Bastos.

Doch wie reagierten die betroffenen Personen, als man sie mit einer möglichen Publikation konfrontiert hat? «Verschiedene Betroffene wollten die Veröffentlichung mit allen Mitteln verhindern. Von Drohungen bis Charmeattacken war da alles dabei», sagte Arthur Rutishauser, Chefredaktor des «Tages-Anzeigers» und der «SonntagsZeitung», auf Anfrage des Klein Reports.

Ein Betroffener habe eine ganz besondere Charmeoffensive gestartet. «Er liess über einen Dritten ein Nachtessen organisieren, um einen persönlichen Kontakt mit unserem Verleger aufzubauen», verrät Rutishauser. Natürlich habe das aber keinen Einfluss auf die Recherche gehabt, «weil Pietro Supino der Redaktion den Rücken gestärkt hat», so Rutishauser.

Mehr Erfolg habe ein von den «Paradise Papern» Betroffener bei der «Handelszeitung» gehabt. «Jean-Claude Bastos hat über die ´Handelszeitung` versucht, die ganze Sache vier Tage vor der Publikation im Vornherein abzufedern. Er wird im Bericht total wohlwollend dargestellt – ein PR Artikel, schöner geht es nicht. Der PR-Berater hat das wunderprächtig gemacht», sagte Rutishauser weiter.

Doch nicht alle Betroffenen versuchten es laut dem Chefredaktor mit der charmanten Art: «Es meldeten sich auch wie immer verschiedene Anwälte betroffener Personen. Einige haben dabei sogar im Stundentakt immer wieder angerufen.»

Superprovisorische Verfügungen, die ohne Anhörung der Gegenseite zu einem Verbot einer Publikation geführt hätten, habe «interessanterweise aber keiner zu erwirken versucht». Und auch nach der Veröffentlichung ist gemäss Rutishauser «bisher nichts passiert».