Die Fernmeldekommission des Nationalrates hat in Sachen Online-Förderung «verschiedene weitere Abklärungen» in Auftrag gegeben. Umstritten ist vor allem, wie das Fördermodell konkret ausgestaltet wird.
In der Herbstsession hatte der Nationalrat entschieden, dass der Ausbau der Medienförderung integral diskutiert werden soll. Damit stellte sich die Kammer gegen die vorberatende Fernmeldekommission, welche die Online-Förderung «vertieft diskutieren» und daher unabhängig von der Aufstockung der indirekten Presseförderung behandeln wollte.
Am Dienstag hat sich die Fernmeldekommission daher nochmals über die Vorlage gebeugt. Gemäss dem Kommissionssekretariat ist es in der Sitzung vor allem um die Online-Förderung gegangen.
«Zur Frage der Verfassungsmässigkeit einer solchen Förderung führte die Kommission eine Anhörung verschiedener Experten durch. Diese bejahten übereinstimmend, dass die heutige Verfassungsgrundlage genüge», heisst es in einer Mitteilung der Kommission. Das ist schon seit Ex-Medienministerin Doris Leuthard die Linie des Bundesrats.
Umstritten dagegen ist, wie das Modell einer neuen Online-Förderung konkret ausgestaltet, und das heisst: auf wen es in erster Linie zugeschnitten werden soll.
Wie zum Beispiel Peter Wanner am Swiss Media Forum letzten Freitag monierte, sei die sogenannte Holding-Klausel aus dem Gesetzesentwurf zu streichen. Ansonsten bestehe Gefahr, dass der Lokaljournalismus «vor die Hunde gehe». Gemäss dem aktuellen Entwurf sollen die kleinen Verlage überproportional stärker gefördert werden als die grossen.
Auf Basis «zusätzlicher Unterlagen der Verwaltung» habe man nun über «alternative Fördermodelle» diskutiert, hiess es aus dem Kommissionssekretariat weiter zu der Sitzung vom Dienstag.
Und die Kommission verlangt von der Verwaltung weitere Abklärungen: Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) soll aufzeigen, «wie die Informatikleistungen der Onlinemedien als Bemessungsgrundlage verwendet, zur Unterstützung von Onlinemedien bessere Rahmenbedingungen (vor allem Steuererleichterungen) geschaffen und neue Online-Medienunternehmen (Start-ups) unterstützt werden können». So der sperrige Arbeitsauftrag ans Bakom.
Zudem sei präziser zu umschreiben, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit ein Onlinemedium subventionsberechtigt ist. Die «Umsatzstufen» der Subvention seien bereits auf Gesetzesebene einzugrenzen.
Schliesslich soll die Verwaltungsbehörde auch einen Vorschlag für eine «dynamische Finanzierung und zeitliche Befristung der gesamten Medienförderung» erarbeiten.
Und last but not least beauftragte die Kommission die Verwaltung damit, zu untersuchen, «wie die SRG und private Nachrichtenagenturen in einem Kooperationsmodell die künftige Versorgung der Schweiz mit Agenturleistungen sicherstellen können».
Im ersten Quartal 2021 will die Fernmeldekommission des Nationalrats das umstrittene Dossier wieder in die Finger nehmen.