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Donnerstag
30.08.2018

TV / Radio

Online-ist-auch-Service-public-Bundesrat2018-Klein-Report

Der Bundesrat hat am Mittwoch die neue Konzession für die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) präsentiert. Das Online-Angebot wird nun ausdrücklich als Teil des publizistischen Angebots der SRG aufgeführt.

Die neue Konzession ist sichtlich von den Diskussionen im Rahmen der «No Billag»-Abstimmung geprägt, als hitzig über Inhalt und Umfang des geflügelten Begriffes «Service public» debattiert wurde. Sie tritt per 1. Januar 2019 in Kraft und löst damit die bestehende SRG-Konzession aus dem Jahr 2008 ab.

Zunächst werden neben Radio- und Fernsehen- auch explizit Online-Beiträge zum publizistischen Angebot der SRG gezählt. Damit unterstreicht der Bundesrat die «wachsende Bedeutung» des Online-Angebots zur Erfüllung des Service-public-Auftrags, wie er in seinem Bericht erläutert. Die neue Konzession erlaubt der SRG auch, den zweiten italienischsprachigen Fernsehsender RSI La 2 durch einen Web-Only-Kanal zu ersetzen.

Die erhöhte Bedeutung des Online-Angebots dürfte auch mit einem weiteren Punkt, der neu in die Konzession aufgenommen wurde, zusammenhängen: So verlangt der Bundesrat von der SRG neuerdings, dass sie «Angebote für junge Menschen» bereitstellt. «Inhalte, Formate und Technik der Angebote werden so aufbereitet und verbreitet, wie es den Mediennutzungsgewohnheiten der jungen Zielgruppe entspricht», heisst es dazu.

Daneben wird der Service public in einigen Punkten der neuen Konzession geschärft: Das publizistische Angebot der SRG müsse «hohen qualitativen und ethischen Anforderungen» genügen. Zur Gewährleistung der Vorgabe wird verlangt, dass die SRG ein Qualitätssicherungssystem einrichtet.

Mindestens die Hälfe der Gebühreneinnahmen muss die SRG künftig für die Information verwenden. Neben Information sind Kultur und Bildung, aber auch Unterhaltung und Sport die Eckpfeiler des SRG-Angebots. Im Bereich der Unterhaltung wird neu betont, dass sich das Angebot substanziell von demjenigen privater Anbieter unterscheiden müsse.

Das Gebot der Stunde lautet zudem Kooperation: Beim Erwerb von Sportrechten soll die SRG «mit anderen schweizerischen Veranstaltern» zusammenspannen. Auch die Zusammenarbeit mit privaten Medienunternehmen bei audiovisuellen Inhalten wird als rechtliche Verpflichtung in die Konzession aufgenommen.

Schliesslich werden die Rechenschaftspflichten der SRG umfassender formuliert: So muss die Gesellschaft die Öffentlichkeit mindestens alle zwei Jahre «über ihre Unternehmens- und Angebotsstrategie» informieren.

Die neue SRG-Konzession hat ein Ablaufdatum, nämlich den 31. Dezember 2022. Sie soll dereinst vom neuen Bundesgesetz über elektronische Medien, das derzeit in der Vernehmlassung ist, abgelöst werden.