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Dienstag
06.03.2012

Im Jahr 2011 wurden bei der Ombudsstelle der SRG Deutschschweiz 171 Beanstandungen von Sendungen des Schweizer Radio und Fernsehens (SRF) eingereicht, fast ein Drittel mehr als im Vorjahr (134 Eingaben). Bei 50 der 171 im Geschäftsjahr 2011 eingereichten Reklamationen war es rechtlich nicht möglich, formell auf die Beanstandung einzutreten. Diese Beanstandungen wurden meistens zur direkten Beantwortung weitergeleitet.

Von den 116 materiell behandelten Ombudsfällen betrafen 14 (Vorjahr 17) das Radio, 101 (Vorjahr 84) das Fernsehen und eine das übrige publizistische Angebot, welches neu ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Ombudsstelle fällt. Ombudsmann Achille Casanova und seine Stellvertreterin Sylvia Egli von Matt erachteten knapp ein Viertel davon (23 Prozent) als «mehr oder weniger berechtigt». «Von den erledigten Beanstandungen wurden lediglich 13 (Vorjahr 9) an die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI weitergeleitet, was die Rolle der Ombudsstelle für die Entlastung der UBI bestätigt», teilte das Gremium am Dienstag mit. 

Wie in früheren Jahren wurden vor allem Informationssendungen beanstandet. Spitzenreiter bei den beanstandeten Fernsehsendungen war die «Tagesschau» mit 18 Eingaben, gefolgt vom «Wort zum Sonntag» und von «Einstein» mit je neun Beanstandungen. Beim Radio hatten die Nachrichtensendungen die meisten monierten Beiträge (3 Beanstandungen), gefolgt von «Rendez-vous» und «Echo der Zeit» mit je zwei Eingaben.

Im Vergleich zu den letzten drei Jahren haben die als «mehr oder weniger berechtigt» beurteilten Fälle etwas zugenommen (23 Prozent). Diese Prozentzahl liegt aber unter dem Durchschnitt der letzten 16 Jahre.

Wie schon im Vorjahr bemängelten die meisten Beanstandungen, eine Sendung sei nicht sachgerecht oder politisch tendenziös (51 Prozent, Vorjahr 42 Prozent). Ein Fünftel machte geltend, eine Sendung diffamiere eine Person, Vereinigung oder Firma (20 Prozent, Vorjahr 37 Prozent). Knapp ein Fünftel betraf allgemeine Einwände und technische Probleme (18 Prozent) und gegen ein Zehntel reklamierte, weil eine Sendung für sexuell anstössig oder unethisch gehalten wurde (9 Prozent). Kaum reklamiert wurde wegen der Verletzung religiöser Gefühle oder wegen Gewaltdarstellungen (jeweils 1 Prozent).