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Mittwoch
02.07.2014

TV / Radio

Irina-Beller-GlanzGloria-Klein-Report

Drei Zuschauer hatten sich bei SRF-Ombudsmann Achille Casanova über die «Glanz & Gloria»-Sendung beschwert, in der Millionärsgattin Irina Beller zu Gast war.

Ein Zuschauer kritisierte, Moderator Dani Fohrler habe im Interview zu wenig Respekt gezeigt und Beller «provoziert und vorgeführt.» Ein zweiter Zuschauer war der Meinung, es sei «nicht Aufgabe eines gebührenfinanzierten Staatsfernsehens, einer dekadenten Millionärsgattin eine Plattform zu geben, um ein Buch vorzustellen», und die dritte Person sah mit der Sendung gar die «Menschenwürde verfassungswidrig verletzt.»

Paola Biasoni, Redaktionsleiterin von «Glanz & Gloria», erwiderte auf die Kritiken, Dani Fohrler hätte zwar kritische Fragen gestellt, sich aber nicht provozieren lassen von den agressiven Antworten Irina Bellers. Er habe sich «während der ganzen Sendung korrekt verhalten». «Glanz & Gloria» habe zudem bewusst einen kritischen Ansatz gewählt und Irina Beller nicht einfach eine Plattform bieten wollen.

Es sei ausser Frage gestanden, auf den Besuch Bellers zu verzichten. Denn «als tagesaktuelles People-Magazin ist es uns selbstverständlich ein Anliegen, in People-Fragen federführend zu sein», sagte Biasoni.

Nach Anhörung beider Seiten stellte Ombudsmann Casanova fest, dass es sich «um eine seltsame und problematische Sendung» handelte. Er zeigte Verständnis für die kritische Haltung der Zuschauer und man könne sich fragen, ob es sinnvoll war, die Millionärsgattin zu einem längeren Gespräch einzuladen.

«Diese Frage zu beantworten, liegt aber nicht im Zuständigkeitsbereich der Ombudsstelle. Sie hat keine Qualitätskontrolle vorzunehmen», hielt Casanova fest. Er habe lediglich zu beurteilen, ob programmrechtliche Aspekte, namentlich das Sachgerechtigkeitsgebot, verletzt wurde. Dies verneinte Casanova, da es grundsätzlich als «absolut zulässig» zu betrachten sei, eine Millionärsgattin anlässlich ihrer Buchpublikation zu einem längeren Gespräch einzuladen.

Der Ombudsmann beurteilte die drei Beschwerden in seinem Schlussbericht demnach als unberechtigt.