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Montag
14.12.2020

Medien / Publizistik

«Das Öffentlichkeitsprinzip ist die Grundlage für die Teilnahme der Bevölkerung an der demokratischen Willensbildung und soll das Vertrauen in den Staat sicherstellen.» Schöne Worte des Bundesrats, die er selber aber gleich wieder relativiert, wenn es um die Kosten bei der Einsicht in amtliche Dokumente geht.

Die sollen zwar «grundsätzlich kostenlos sein», aber eben…

Bei besonders aufwändigen Einsichtsgesuchen möchte der Bundesrat nämlich doch «ausnahmsweise eine Gebühr verlangen können», wie dieser sein Anliegen präzisiert.

Er unterstützt aber die Vorlage der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N), die dieser aufgrund der parlamentarischen Initiative «Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung» ausgearbeitet hat.

Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) kann seit 2006 jede Person Zugang zu amtlichen Dokumenten verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachzuweisen. Nach geltendem Recht muss man bisher dafür eine Gebühr bezahlen.

Deshalb unterstütze der Bundesrat den Vorschlag der Kommission, dass die Einsicht in amtliche Dokumente in Zukunft «grundsätzlich kostenlos sein soll», aber eben…