Das Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland ist für die «Obersee Nachrichten» ein journalistisches Debakel. Über zwei Jahre habe die Gratiszeitung eine «tendenziöse Medienkampagne» gegen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Linth betrieben und damit die Persönlichkeit der Kesb und deren Präsidenten Walter Grob verletzt.
Das Gericht verurteilte die «Obersee Nachrichten» (ON) sowie deren Verleger und Chefredaktor Bruno Hug dazu, die Parteikosten der Stadt Rapperswil-Jona sowie von Walter Grob in der Höhe von 160 193.30 Franken zu übernehmen.
Zudem müssen zahlreiche Beiträge der «Obersee Nachrichten» im Archiv, auf der Website und auch auf der Facebook-Seite gelöscht werden. Darunter befinden sich auch Beiträge und Kommentare, die nicht von der Redaktion, sondern von dritten Personen verfasst wurden.
Alternativ können die Berichte mit einem Vermerk gekennzeichnet werden. Dieser beinhaltet unter anderem, dass der markierte Beitrag «Teil einer persönlichkeitsverletzenden Kampagne gegen die Stadt Rapperswil-Jona und Walter Grob als Präsidenten der Kesb Linth ist».
Gemäss Kurzbegründung des Teilentscheids seien die Grenzen zur Persönlichkeitsverletzung klar überschritten worden. «Es wurde gezielt gegen die Kesb Linth und gegen Walter Grob eine persönlichkeitsverletzende Kampagne gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung geführt.»
Die Stossrichtung «einer Vielzahl von Berichten» in den «Obersee Nachrichten» sei es gewesen, die Kesb Linth sowie Walter Grob in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Das Gericht schreibt von einer «über einen langen Zeitraum von zwei Jahren andauernden, intensiven und tendenziösen Berichterstattung», die man als «Klatschpresse» bezeichnen müsse.
Die Berichterstattung sei derart einseitig und herabwürdigend, dass sie «zweifelsohne» nicht vom Schutzbereich der Pressefreiheit erfasst werde. ON-Verleger Bruno Hug zeigte sich gegenüber dem Klein Report mit dem Urteil überhaupt nicht einverstanden: «Der Entscheid ist verheerend und für die Pressefreiheit eine Katastrophe, weil alle unsere Artikel wahr waren. Das Gericht und auch die Klage belegen nicht das Gegenteil.»
Die Höhe der Kostenentschädigung zeige, dass «das Landgericht ein rein politisches Urteil gefällt hat. Die Parteientschädigung ist unvorstellbar hoch.»
Zudem kritisierte Hug, dass die Obersee Nachrichten AG für Facebook-Beiträge Dritter verantwortlich gemacht werden soll. Gemäss Kreisgericht habe sich unter anderem Bruno Hug «aktiv» an der Diskussion auf Facebook beteiligt. «Das stimmt nicht. Ich habe insgesamt höchstens zwei bis drei Antworten auf persönlich an mich gerichtete Schreiben verfasst», sagte Hug zum Klein Report. Ansonsten sei lediglich auf Artikel der ON verlinkt worden.
Gemeinsam mit seinen Anwälten verlangen Hug und die «Obersee Nachrichten» nun eine detaillierte Urteilsbegründung, um das noch nicht rechtskräftige Urteil allenfalls an die nächste Instanz weiterziehen zu können. «Die Tendenz geht in Richtung weiterziehen», sagte Hug zum Klein Report.