Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Konkurrenten von Nestec ihre Kapseln für die Nespresso-Maschinen in Deutschland weiterhin verkaufen dürfen. Die Nestlé-Tochter Nestec hatte gefordert, dass zwei Konkurrenten ihre Kapseln mit dem Hinweis «Nicht geeignet für Nespresso-Maschinen» versehen müssten, da sie das Patent für Nespresso-Maschinen verletzen würden.
Das Gericht entschied nun aber, dass die Kapseln das Patent an der Maschine nicht betreffen würde und die beiden Konkurrenten ihre Alu-Kapseln, die deutlicher günstiger angeboten werden als die Nespresso-Kapseln, deshalb weiter vertreiben dürfen. Nestlé war bereits in erster Instanz vor dem Landgericht Düsseldorf abgeblitzt, strengte danach aber zwei Eilverfahren beim Oberlandesgericht an, um den Verkauf zu stoppen.
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