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Mittwoch
17.07.2019

Medien / Publizistik

27,4 Millionen Franken wurden aus der Stiftung an die Pensionskasse der NZZ überwiesen

27,4 Millionen Franken wurden aus der Stiftung an die Pensionskasse der NZZ überwiesen

Die NZZ-Mediengruppe hat Gelder aus einer hoch dotierten patronalen Wohlfahrtsstiftung zweckwidrig und entgegen der eigenen Statuten verwendet: So wurde im Jahr 2015 ein Betrag von 27,4 Millionen Franken aus der Stiftung gezogen und in die Pensionskasse der NZZ übertragen.

Laut 19-seitiger Verfügung der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) vom 26. November 2018, die dem Klein Report vorliegt, handelte es sich dabei um eine zum Teil «urkundenwidrige und damit rechtswidrige Leistung».

Zwei ehemalige NZZ-Mitarbeiter und heutige Rentner – der ehemalige Finanzchef Jean-Philippe Rickenbach und der langjährige Auslandredaktor Oswald Iten – haben zusammen mit Rechtsanwalt René Schuhmacher einen jahrelangen Rechtsstreit gegen den Spezialfonds der NZZ geführt. Nun haben sie mehrheitlich recht bekommen.

Das NZZ-Management zog den Fall sogar bis vor das Bundesverwaltungsgericht und liess sich dabei von Andrea Trüssel, dem Leiter Rechtsberatung der Pensionskassenberatungsfirma Libera, vertreten. Im Juni hat der Medienkonzern seine Beschwerde aber wieder zurückgezogen, wie Oswald Iten dem Klein Report am Dienstag mitteilte. Damit ist der Entscheid der Stiftungsaufsicht BVS unterdessen rechtsgültig.

Ein Informationsschreiben vom November 2015 an die Destinatäre, also an die Berechtigten der Stiftung, hatte Iten und Rickenbach alarmiert: Darin teilte ihnen der Stiftungsrat mit, dass der Spezialfonds «aufgrund der schlechten Rendite im Jahr 2015» und «wegen der Negativteuerung» beschlossen habe, in diesem Jahr auf die Auszahlung einer freiwilligen «Weihnachtszulage» zu verzichten.

Beim Spezialfonds handelt es sich um eine patronale Wohlfahrtsstiftung, die einst bis zu einer dreistelligen Millionensumme dotiert war und zusätzliche Leistungen an die aktiven Mitarbeiter und die Pensionierten der NZZ erbrachte, erklärte Iten gegenüber dem Klein Report den Stiftungszweck. Als die NZZ-Pensionäre schliesslich Einsicht in die Bilanz der Stiftung erhielten, mussten sie aber feststellen, dass «weit über die Hälfte des Vermögens dahingeschmolzen war».

Tatsächlich wurde laut Jahresrechnung 2015 ein Betrag von 27,4 Millionen Franken aus der Wohlfahrtsstiftung genommen und an die NZZ-Pensionskasse überwiesen. Das Problem: Dieser Betrag kam zu einem erheblichen Teil unberechtigten Empfängern zugute. «Fast die Hälfte aller aktiven Versicherten, deren Vorsorgekapital erhöht wurde, hatte grundsätzlich keinen Anspruch auf Zuwendungen aus den Mitteln des Spezialfonds», heisst es im Entscheid der Stiftungsaufsicht.

Demnach wurde «ein Teil der Mittel des Spezialfonds für die finanzielle Absicherung von Leistungen an unberechtigte Nicht-Destinatäre verwendet», stellte die Oberaufsicht für Stiftungen BVS fest. Die Konsequenz: «Im entsprechenden Umfang ist die im Jahr 2015 getätigte Einlage in die Pensionskasse somit als urkundenwidrige und damit rechtswidrige Leistung zu betrachten und der Spezialfonds der Neuen Zürcher Zeitung ist zu verpflichten, die Mittel im entsprechenden Umfang von der Pensionskasse zurückzufordern.»

Und für die NZZ-Verantwortlichen kommt es noch dicker: In einem weiteren Punkt monierten Rickenbach und Iten, dass der Stiftungsrat seit 2009 gar nicht rechtsgültig zusammengesetzt war. «Entgegen der Stiftungsurkunde sitzen darin einzig Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der AG für die NZZ (Holding der Mediengruppe) und keine Vertreter der Geschäftsleitung der NZZ AG (Herausgeberin der Zeitung)», führte Oswald Iten für den Klein Report aus.

Die Stiftungsaufsicht gab den beiden Beschwerdeführern auch in diesem Punkt recht. Der Stiftungsrat als oberstes Organ müsse deshalb «umgehend» neu besetzt werden, heisst es im Entscheid. Und als Folge der ungültigen Zusammensetzung muss nun sogar über alle seit Ende Juli 2009 gefällten Stiftungsratsbeschlüsse neu entschieden werden!

Darunter fallen auch «fragwürdige Immobiliendeals», auf die Oswald Iten und Jean-Philippe Rickenbach erst nach Einreichung ihrer Aufsichtsbeschwerde gestossen sind: Liegenschaften an «bester Zürcher Stadtlage» seien aus der Stiftung an den NZZ-Konzern verkauft worden, gab Iten dazu an. «So entnahm die NZZ eine Zürcher Altstadtliegenschaft praktisch zu den Entstehungskosten von vor zwanzig Jahren aus dem Spezialfonds.»