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Donnerstag
13.04.2017

TV / Radio

Budgettransparenz von der SRG gefordert

Budgettransparenz von der SRG gefordert

Die nationalrätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) will sich in Sachen No-Billag noch nicht festlegen: Bevor sie einen Entscheid fällt, müsse die SRG transparent darlegen, wie ihre Leistungen und ihr Beitrag zum Service public bei tieferen Radio- und TV-Empfangsgebühren aussehen würden.

Nach dem Ständerat befasste sich nun auch erstmals die vorbehandelnde Kommission des Nationalrats mit der Initiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren». Dabei hat die KVF-N von der Verwaltung zusätzliche Informationen verlangt, bevor sie dann Anfang Juli die Beratungen fortsetzen will.

So soll die SRG aufzeigen, «wie die Tätigkeiten aussehen würden und welchen Umfang der Service public bei tieferen Erträgen aus den Empfangsgebühren hätte», forderte die Kommission am Dienstag. Dabei habe die SRG zwei Varianten darzustellen: Ein Gebührenbeitrag von 1 Milliarde Franken - das seien etwa 300 Millionen Franken weniger als aktuell - und ein Gebührenbeitrag von 750 Millionen Franken.

In einer ersten Reaktion gab sich die SRG scheinbar kooperativ. Man werde «in aller Transparenz Auskunft geben, wie sich solche Szenarien auswirken würden», wurde Generaldirektor Roger de Weck zitiert.

Gleichzeitig machte de Weck auch klar, dass er selber gar nichts von einer möglichen Budget-Reduktion hält. So kritisierte er unterschwellig, dass die SRG «selbstverständlich» auch die Mitarbeitenden als «potentiell Betroffene» vollumfänglich informieren werde. Zudem verlange das Gesetz von der SRG, «die gesamte Bevölkerung inhaltlich umfassend» zu bedienen, stichelte er weiter.

Wenig später kritisierten die drei Medienorganisationen Syndicom, Impressum und SSM den Entscheid der Fernmeldekommission zu weiteren Abklärungen, bevor sie einen Entscheid zu No-Billag fällen will: «Für diese (betroffenen) Medienhäuser und vor allem deren Mitarbeitende ist diese Zeit der Ungewissheit - es würden ja alle Arbeitsplätze vernichtet - eine Zumutung.»

Neben dem Aufzeigen von zwei Budgetvarianten verlangte die KVF-N am Dienstag zudem «vertiefte Abklärungen» zu einer allfälligen Berücksichtigung der digitalen Entwicklung in den Artikeln 92 und 93 der Bundesverfassung. Diese Artikel betreffen den Leistungsauftrag im Bereich Post- und Fernmeldewesen sowie Radio und Fernsehen.