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Donnerstag
10.05.2012

Schwerpunkt des neuen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG), das bis Ende August in der Vernehmlassung ist, ist die Umstellung des Gebührensystems. Anstelle der heutigen Empfangsgebühr sollen neu alle Haushalte und Unternehmen eine Abgabe für Radio und Fernsehen entrichten. Dies unabhängig davon, ob jemand tatsächlich ein Empfangsgerät hat oder nicht.

Den Systemwechsel begründet der Bundesrat durch die Veränderung der Empfangsmöglichkeiten. Da man Radio und Fernsehen inzwischen auch über Computer, Smartphones oder Tablet-PCs empfangen könne, sei nicht mehr eindeutig, was als Empfangsgerät gelte und was nicht, schreibt der Bund am Mittwoch. Dieser Umstand ziehe grossen administrativen Aufwand nach sich und mache vermehrt Kontrollen notwendig. Zudem käme heute die Allgemeinheit für die Schwarzseher und -hörer auf. Durch den Wechsel auf eine geräteunabhängige Abgabe könnten diese Probleme gelöst werden, so der Bund.

Von der Abgabepflicht befreit werden sollen Bezüger von Ergänzungsleistungen sowie Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 500 000 Franken, dem Grenzwert für die Buchführungspflicht. Das Ziel der Abgabe ist «die Finanzierung von Radio- und Fernsehprogrammen in allen Landesteilen der Schweiz (Service public)».