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Samstag
11.07.2020

Medien / Publizistik

Auch «unabhängige journalistische Arbeit» soll vor Überwachung durch den deutschen Geheimdienst geschützt werden.

Auch «unabhängige journalistische Arbeit» soll vor Überwachung durch den deutschen Geheimdienst geschützt werden.

Derzeit beugt sich die deutsche Regierung über das umstrittene Gesetz für die Aufklärungsarbeit des Bundesnachrichtendienstes (BDN). Ein erster Entwurf wird im Sommer erwartet. Reporter ohne Grenzen (RSF) fordert, dass auch «unabhängige journalistische Arbeit» vor Überwachung geschützt wird.

Konkret verlangt die Journalistenorganisation von der Regierung, dass neben den Schutzrechten grosser Redaktionen genauso jene der «unabhängigen Blogger» berücksichtigt werden, die in Ländern arbeiten, wo die Medien politischen Repressionen ausgesetzt sind.

Im Mai hatte das Bundesverfassungsgericht das 2017 in Kraft getretene BND-Gesetz unter anderem wegen des ungenügenden Schutzes der Pressefreiheit für verfassungswidrig erklärt. RSF hatte dagegen Beschwerde geführt.

Die Richter stellten in ihrem Urteil teils sehr konkrete Anforderungen an die Neufassung des Gesetzes, zu denen die Schaffung «qualifizierter Eingriffsschwellen» für die Überwachung von Medienschaffenden gehört. Das Urteil lässt jedoch offen, was unter Journalismus genau zu verstehen sei. 

Reporter ohne Grenzen fordert nun ein Verständnis, «das sich an Kriterien unabhängiger journalistischer Arbeit orientiert, und nicht etwa an der Zugehörigkeit zu einem etablierten Medium». Nur so seien auch politisch verfolgte Blogger in anderen Staaten mitgemeint.

Über die Forderung eines solchen «modernen» Journalismusbegriffs hatte jüngst auch der «Spiegel» berichtet.

«Das Karlsruher Urteil ist unmissverständlich: Der BND hat auch die vertrauliche Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten im Ausland und ihren Quellen zu schützen», schreibt die Journalistenorganisation weiter.