In den hitzigen Diskussionen rund um die Entschädigung für zeitversetztes Fernsehen, bei dem die Werbung überspult werden kann, ist weiter kein Ende in Sicht. Der Streit soll nun über das Urheberrechtsgesetz gelöst werden – und liegt deshalb einmal mehr beim Nationalrat.
Seit Monaten sind die Standpunkte verhärtet: Die TV-Sender fordern eine höhere Abgeltung von TV-Verbreitern wie Swisscom oder UPC, die Replay-TV anbieten. Denn durch das Überspulen von Werbung seien ihre Werbeeinnahmen um 100 Millionen Franken abgesackt.
Auf der anderen Seite stehen die Verbreiter selber, die den Konsumentenschutz in ihrem Rücken wissen. Sie vertreten den Standpunkt, dass eine Neuregelung die Existenz von Replay-TV gänzlich in Frage stellen würde. Und dass schlussendlich die Konsumenten die höheren Kosten für zeitversetztes Fernsehen berappen müssten.
Bereits die Fernmeldekommission des Nationalrates hatte sich mit dem Politikum befasst und zunächst ganz im Sinne der TV-Sender eine Neuregelung gefordert. Später krebste die Kommission zurück. Man habe nie im Sinn gehabt, zeitversetztes Fernsehen zu verunmöglichen, hiess es aus Bern.
Über die Revision des Urheberrechtsgesetzes hat die Debatte unterdessen einen neuen Anlauf genommen und wurde damit zum neuerlichen Thema für das Parlament: Dieses Mal nicht mehr für die Fernmeldekommission, sondern die Rechtskommission des Nationalrates.
Und diese hat sich am letzten Freitag nach langen Diskussionen mit 12 zu 9 Stimmen für eine Neuregelung ausgesprochen. Replay-TV soll möglich bleiben, betonte die Kommission. Allerdings sollen die TV-Sender selber mit den Verbreitern UPC, Swisscom und Co. «über die Möglichkeit zum Überspringen von Werbung» verhandeln können.
Ein neuer Tarif-Streit ist deshalb vorprogrammiert. So äusserten sich am Dienstag UPC und Suissedigital, der Wirtschaftsverband der Schweizer Kommunikationsnetze, dezidiert kritisch zum neuerlichen Vorschlag aus Bern. «Replay-TV in der heutigen Form wird es nicht mehr geben, denn die Werbung wird nicht mehr bei allen, sondern nur noch bei bestimmten Sendern übersprungen werden können», mahnte Suissedigital.
Von der Neuregelung würden unter dem Strich nur die TV-Sender profitieren. Für Konsumenten hingegen werde zeitversetztes Fernsehen weniger attraktiv und auch noch teurer.
Sender wie die SRG, ProSiebenSat.1, RTL oder die 3-Plus-Group versuchten bereits auf gerichtlichem Weg, den Tarifstreit mit den Verbreitungsplattformen zu gewinnen. Vor Bundesverwaltungsgericht ist die Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen (IRF) mit ihrem Anliegen gescheitert. Ein Weiterzug ans Bundesgericht werde geprüft, hiess es Ende September.