Bernhard Burgener unternimmt weiterhin alles, um gegen Constantin Medien-Chef Fred Kogel und Finanzvorstand Arne Anders vorzugehen: Die Highlight Communications AG akzeptiert den Entscheid der Staatsanwaltschaft, kein Strafverfahren gegen Kogel und Anders einzuleiten, nicht. Und in München klagt nun eine weitere Tochtergesellschaft gegen die Constantin Medien.
Vergangene Woche erklärte Aloys Hirzel, der beratend für die Highlight Communications AG tätig ist, dass die Constantin-Tochter den Entscheid der Staatsanwaltschaft Basellandschaft nicht akzeptiert: «Wir haben beim Kantonsgericht Basellandschaft Beschwerde gegen den Entscheid der Staatsanwaltschaft eingelegt», so Hirzel zum Klein Report.
Mit einem Gutachten von Kurt Seelmann, ehemaliger Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie der Universität Basel, will die Constantin-Tochter dem Kantonsgericht aufzeigen, warum sich der Staatsanwalt in seiner Beurteilung geirrt habe.
Über diesen rechtlichen Umweg könnte nach wie vor ein Strafverfahren gegen Kogel und Anders eröffnet werden, wenn es der Tochtergesellschaft gelingt, die Kantonsrichter von einem hinreichenden Anfangsverdacht wegen versuchter Urkundenfälschung zu überzeugen. «Wir sind sehr zuversichtlich, dass ein Strafverfahren gegen Kogel und Anders eingeleitet wird», sagt Hirzel zum Klein Report.
Zudem klagt nun eine weitere Tochter-Gesellschaft gegen Constantin Medien: Die Highlight Event and Entertainment AG, bei der Burgener ebenfalls VR-Präsident ist, will vor dem Landgericht München die Beschlüsse der Hauptversammlung der Constantin Medien AG vom 9. und 10. November anfechten.
Hier stehen nicht Kogel und Anders, sondern Dieter Hahn im Fokus der klagenden Tochtergesellschaft: «Die Nichtigkeitsklage richtet sich gegen die Bestellung Dieter Hahns zum Mitglied des Aufsichtsrats der Constantin Medien AG.»