Riesenärger in der Schweizer Radiolandschaft wegen der geplanten Revision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV): Die 21 Privatradios, die neu von der Konzession «befreit» werden sollen, sehen sich in ihrer Existenz bedroht.
Durch das Wegfallen der bisherigen Konzessionspflicht müssten die betroffenen Privatsender ohne Gebührenanteil zwar keinen regionalen Service public mehr erfüllen. Sie würden im Gegenzug aber auch ihren rechtlichen Anspruch auf die Verbreitung ihrer Programme verlieren.
Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) verspricht den bislang konzessionierten Sendern einen «stabilen, dauerhaften Platz» auf den neuen DAB+-Plattformen. Dies jedoch nicht mehr über direkte, gesetzlich verankerte Zugangsrechte, sondern lediglich über entsprechende Auflagen an die Adresse der privaten Plattformbetreiber von DAB+.
Im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision des RTVV zeigten sich die Radiostationen und Verbände entsprechend verärgert. Sie befürchten, dass die DAB+-Plätze an Sender vergeben werden, die keinen Beitrag zum Service public leisten. Für den Verband Schweizer Privatradios (VSP) ist diese «Abhängigkeit vom Goodwill einer privaten Verbreitungsgesellschaft» nicht akzeptabel, wie er in seiner Stellungnahme schreibt.
So sei eine Absichtserklärung alleine noch keine gesetzliche Grundlage. «Diese muss der Gesetzgeber erst noch schaffen und sie muss von den Plattformbetreibern akzeptiert werden», mahnt Verband weiter. Für die betroffenen Privatradios entstehe dadurch eine massive und dauernde Rechts- und Investitionsunsicherheit.
Zudem sei «völlig offen», wie ein gesetzliches Zugangsrecht auf die DAB+ Plattformen durchgesetzt werden solle, wenn diese voll ausgelastet seien. Der VSP befürchtet, dass sich die Plattformbetreiber bei der Vergabe des Sendeplatzes von kommerziellen Überlegungen leiten lassen. Deshalb müsse eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die sich an der bisherigen konzessionierten Privatradiolandschaft und am «Service Public régional» orientiere.
Genau diesen regionalen Service public sieht auch der Verband Schweizer Medien (VSM) durch den Verlust der Konzession – und damit des gesetzlichen Leistungsauftrages – der Privatradios bedroht. Bei einer solchen Schwächung der Sender sei davon auszugehen, dass die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) ihre Regionaljournale zu einem flächendeckenden Service in der Deutschschweiz ausbaue, was gravierende Folgen für die Medienvielfalt in der Schweiz hätte.
Dies sehen auch die AZ Medien – durch Radio Argovia und Radio 24 direkt betroffen – so und schreiben in ihrer Stellungnahme, dass die Revisionsvorlage zu einer «völlig unnötigen Stärkung der SRG» führen würde. «Was vordergründig als Liberalisierung daherkommt, geht letztlich mit grosser Wahrscheinlichkeit zulasten der privaten Medien und zugunsten der SRG», so das Aargauer Medienunternehmen.