In letzter Sekunde wollte FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen verhindern, dass Fördergelder für Nachrichtenagenturen künftig ins Ausland abfliessen könnten. Davon wollte die grosse Kammer aber nichts wissen und schickte den Antrag am Donnerstag bachab.
Wie soll das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) in Zukunft Nachrichtenagenturen wie die Keystone-SDA fördern? Über diese Frage haben sich die Nationalrätinnen und Nationalräte am Donnerstagmorgen den Kopf zerbrochen.
Grund: Der Berner FDP-Mann Christian Wasserfallen wollte mit einem Minderheitsantrag Artikel 76b Absatz 4 im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen retten. Darin steht wörtlich: «Das Bakom achtet darauf, dass die eingesetzten finanziellen Mittel nicht ins Ausland abfliessen.»
Diesen Absatz hat der Ständerat bereits am Dienstag gestrichen und damit den Weg freigemacht, dass Förderfranken für Agenturen ins Ausland abwandern könnten.
In seinem Antrag, der von neun Bürgerlichen mitgetragen wurde, ging es Wasserfallen um die Beteiligungen an der Keystone-SDA: «Bei der Keystone-SDA ist zum Beispiel die Austria Presseagentur zu einem Drittel beteiligt. Das würde also heissen, wenn der Bund 1 Franken direkt in diese Firma investieren würde, dann riskiere man, dass etwa 30 Rappen ins Ausland abfliessen würden», argumentierte Wasserfallen am Rednerpult.
Dabei rief er seinen Ratskolleginnen und Ratskollegen in Erinnerung, dass die Keystone-SDA in den letzten Jahren «unternehmerisch natürlich schon etwas gar fahrlässig gehandelt» habe. Es sei zwar richtig, dass die Nachrichtenagentur im letzten Jahr einen Verlust von 1,6 Millionen Franken geschrieben habe, doch 2019 sei es noch ein Gewinn von 1,6 Millionen gewesen, so Wasserfallen weiter.
Und: «Im Jahr 2018 hat die gleiche Firma, die heute um Staatsgelder bettelt, 13,2 Millionen Franken Dividenden an ihre Aktionäre ausbezahlt!», mahnte Christian Wasserfallen.
«Hätte eine Firmenleitung, gerade bei der Keystone-SDA, bei der eben ein Drittel der ganzen Firma einer ausländischen Firma gehört, richtig gehandelt, dann hätte man überhaupt keinen Bedarf nach diesem Artikel 76b, weil nämlich die Kapitalisierung mit Eigenkapital der Firma sehr gut wäre», führte der FDP-Nationalrat abschliessend aus.
Doch Martin Candinas von der Mitte-Fraktion wehrte sich: «Natürlich ist es in unserem Interesse, dass die eingesetzten Mittel für Agenturleistungen nicht ins Ausland abfliessen.» Die Formulierung des Antrags von Wasserfallen könnte aber zur Folge haben, dass beispielsweise Keystone-SDA künftig darauf verzichten müsste, Redaktionssysteme im Ausland oder Meldungen von internationalen Agenturen einzukaufen, konterte Candinas.
Ausserdem hätte dieser Punkt gar nichts mit der Ausschüttung von Dividenden zu tun, sagte Martin Candinas und fügte an: «Das bleibt während der Dauer der Finanzierung durch das Bakom untersagt – was auch richtig ist so und in Absatz 3 geregelt ist.»
Ins gleiche Horn blies SP-Nationalrat Matthias Aebischer: Die SP-Fraktion sei auch der Meinung, dass Bundesgelder für die Nachrichtenagenturen nicht ins Ausland fliessen sollen, sagte Aebischer in seiner Rede.
«Dies wird aber mit dem Verbot der Dividendenausschüttung in Absatz 3 bereits geregelt – das hat Kollege Wasserfallen in seinem Speech nicht erwähnt. Somit kann man Absatz 4 mit gutem Gewissen streichen», so SP-Nationalrat Aebischer.
Am Schluss unterlag die Minderheit um Christian Wasserfallen: Der Nationalrat folgte mit 113 zu 81 Stimmen der Mehrheit und strich den vierten Absatz in Artikel 76b. Damit könnten zumindest theoretisch Bakom-Gelder, die für Nachrichtenagenturen vorgesehen sind, ins Ausland abfliessen.