Wie auch schon die SRF-«Rundschau» hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) im Fall Pierre Maudet nun auch das Westschweizer Fernsehen RTS gerügt: Zwei Berichte über die nächtlichen Bürobesuche des gefallenen Genfer Staatsrats waren nicht fair.
«Pierre Maudet besucht sein ehemaliges Büro in der Nacht» hiess der Beitrag, der am 15. Dezember 2020 in der Früh in der Radiosendung «La Matinale» ausgestrahlt wurde.
Der zweite gerügte Beitrag war in der Fernsehsendung «Le 12h45» zu sehen. «Der Staatsrat besuchte regelmässig die Räumlichkeiten, die er nicht mehr aufsuchen sollte. Ermittlung», hiess der Kurzbeitrag von 90 Sekunden.
Beide Berichte mutmassten über die Gründe für Maudets nächtliche Aktivitäten. Dabei haben die beiden RTS-Sendung jedoch «voreingenommen und intransparent» berichtet, kritisiert nun die UBI.
Die Berichte bezeichneten Maudets Erläuterungen zu den Zielen seiner Bürobesuche als «ausweichend». Dies, obwohl er laut UBI Gründe angegeben hatte. «Über seine Position war nicht ausreichend und angemessen berichtet worden», schreibt das Aufsichtsgremium weiter.
Dadurch seien Zuhörerinnen und Zuschauer in die Irre geführt worden. Die freie Meinungsbildung wurde behindert. Mit 7 zu 1 Stimmen («La Matinale») respektive 6 zu 2 Stimmen («Le 12h45») nahm die UBI die beiden Beschwerden sehr deutlich an.
Einen weiteren Rüffel kassierte RTS für einen Bericht des Verbrauchermagazins «A Bon Entendeur» vom 21. Januar 2021. Dabei ging es um den Fall eines Konsumenten, der bei einem Designermöbel-Unternehmen einen Couchtisch zu einem Schnäppchenpreis bestellt hatte.
Gepatzt hat die RTS-Sendung, weil die Möbelfirma zu den schweren Vorwürfen nicht Stellung nehmen konnte.
Abgewiesen dagegen wurde eine Beschwerde gegen eine Folge der Serie «Souviens-toi l’été dernier», die im Rahmen von «Le 19h30» im letzten Juli ausgestrahlt wurde. Die umstrittene Folge war der Erinnerung an die 40-jährigen Jubiläumsfeierlichkeiten des Kantons Jura gewidmet.
Der Kläger war verärgert darüber, dass sich ein Grossteil des Berichts ausschliesslich auf die Abstimmung der Stadt Moutier über den Kantonswechsel beziehe. Auch dass einer der Anführer des Separatistenlagers zu Wort kam.
«Der umstrittene Bericht war nicht Teil einer sensiblen Zeit im Zusammenhang mit der Abstimmung in der Stadt Moutier. Die Worte des Gemeinderats der Stadt Moutier waren deutlich als persönliche Meinungen erkennbar», befand die UBI und wies die Beschwerde mit nur einer Gegenstimme zurück.