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Dienstag
02.03.2021

Vermarktung

Überall abgesagte Konzerte und Festivals: Dass die Veranstalter bei der Rückzahlung des Tickets bis zu zehn Prozent für Umtriebe einziehen, sorgt für Ärger...

Überall abgesagte Konzerte und Festivals: Dass die Veranstalter bei der Rückzahlung des Tickets bis zu zehn Prozent für Umtriebe einziehen, sorgt für Ärger...

Das Openair Rock the Ring, das Greenfield Festival und das Gurtenfestival: Alle diese Veranstalter haben eines gemeinsam – sie mussten für die bereits bezahlten Tickets eine Lösung finden. Dass dabei nicht der gesamte Preis erstattet wird, stösst auf Kritik.

Heftig auf diese Praxis reagiert hat ein Leser des Klein Reports: «Einerseits verlangen und bekommen die Veranstalter in Kultur und Sport wiederholt Corona-Hilfsgelder, andererseits sind sie nicht bereit, ihre Kundinnen und Kunden zu entschädigen», schreibt er in einer Replik auf den Artikel «Starker Appell an den Bund: Eventbranche will endlich Planungssicherheit».

Der Leser regiert damit auf den am Donnerstag veröffentlichten Appell der Schweizer Eventbranche, in der die Errichtung eines finanziellen Schutzschirms für Veranstalter gefordert wird.

Um seiner Kritik Ausdruck zu verleihen, schickt er gleich konkrete Beispiele hinterher. Da wären zum einen die Veranstalter des Openairs Rock the Ring in Hinwil, die erst am Freitag bekannt gegeben haben, dass das dreitägige Musikfestival auch im kommenden Sommer ausfallen wird.

Die Spielregeln für die Musikfans seien dabei «eindeutig», meint der Leser verärgert und zitiert aus der Absagemeldung des Openairs: «Wie bereits im letzten Sommer behalten bereits gekaufte Tickets weiterhin ihre Gültigkeit für das Rock the Ring 2022.»

Und weiter: «Notfalls können bereits gekaufte Tickets auch dort zurückgegeben werden, wo diese gekauft wurden. Für die entstandenen Umtriebe behalten wir uns allerdings vor, 10 Prozent des Werts einzubehalten.» Der Leser schreibt dazu: «Die Rede ist hier von grossmehrheitlich im Jahr 2020 gekauften Drei-Tages-Pässen in der Preisspanne von 239.90 bis 999.90 Franken. Aber klar, Musikfans sind und müssen loyal bleiben.»

Von Festivalabsagen sind auch die Mitarbeiter des Klein Reports nicht verschont geblieben. Ein Redaktor hatte für den Sommer 2020 eigentlich geplant, ein Festival in Deutschland zu besuchen, das dann allerdings den auferlegten Restriktionen zum Opfer gefallen ist. Er liess seine Ticketoption zwar um ein Jahr verlängern, hätte allerdings die Chance gehabt, den gesamten Preis zurückzufordern.

Ein anderes Redaktionsmitglied wiederum hat für eine Konzertabsage in Zürich zwar einen Teil des Ticketpreises erstattet bekommen, musste allerdings fünf Franken «zur Deckung des Rückabwicklungsaufwands» als Pauschale hinnehmen.

Diese Pauschale von fünf Franken bei Absagen von Einzelveranstaltungen ist im Übrigen in den «Praxis-Empfehlungen» des Verbands Swiss Music Promoters Association (SMPA) aufgeführt, die im April 2020 herausgegeben wurden.

Auch bei Festivalabsagen gibt es eine Empfehlung von der SMPA: Das Ticket soll rückerstattet werden, aber vom Ticketpreis sollen zehn Prozent abgezogen werden – «zur Deckung des Rückabwicklungsaufwands und als kleiner Anteil an die über die vergangenen 12 Monate erbrachten immensen Vorleistungen», so die SMPA.

Diese Praxis haben auch die beiden Grossveranstalter Greenfield Festival und das Gurtenfestival verfolgt.

Für den Klein-Report-Leser aber noch ärgerlicher war ein Beispiel aus dem Profisport, wie er in der Zuschrift an die Redaktion betonte. Hier stellt er insbesondere einen Profifussballklub aus dem Berner Oberland an den Pranger, der ebenfalls Corona-Hilfsgelder erhalten hat: «Ich zahle dort seit 1997 jedes Jahr als Kunde mehrere hundert Franken für einen Sitzplatz oder einen Stehplatz. Der Verein würdigt diese jahrzehntelange Treue folgendermassen: Im 23. Jahr – der Saison 2019/2020 – hat er mir für 66 Prozent erbrachte Leistung 100 Prozent Abokosten verrechnet.»

Im 24. Jahr, so der Leser weiter, habe der Klub ihm für 11 Prozent Leistung ebenfalls 100 Prozent Abokosten verrechnet – und zwar «ganz legal mit Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen». Für den Leser ist klar: «Ein 25. Jahr von mir wird es in jenem Stadion kaum geben. Denn das finanzielle Risiko für den erneuten Kauf eines Abonnements ist unter diesen Voraussetzungen schlicht untragbar.»